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Direktflug

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Ein Direktflug ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) ist eine im Regelfall planmäßig ununterbrochene Flugreise zwischen zwei Flugzielen mit einer einheitlichen Flugnummer.

Allgemeines

Der Direktflug schließt jedoch weder eine Zwischenlandung ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) noch einen Wechsel des Fluggeräts aus.<ref>Niels Klußmann/Arnim Malik, Lexikon der Luftfahrt, 2018, S. 132</ref> Auch der Stopover kann ein Direktflug sein,<ref>Niels Klußmann/Arnim Malik, Lexikon der Luftfahrt, 2018, S. 281</ref> wenn die Flugnummer beibehalten wird. Beim Nonstopflug ist dagegen regelmäßig keine Zwischenlandung geplant.<ref>Niels Klußmann/Arnim Malik, Lexikon der Luftfahrt, 2018, S. 462</ref> Merkmal des Direktfluges ist, dass die Flugnummer stets erhalten bleibt.<ref>Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 12. März 1997, Az.: 3 C 1128/95</ref> Kommt es beim Direktflug zu einer vorgesehenen Zwischenlandung, müssen die Passagiere nicht aussteigen, und der Flug wird mit derselben Flugnummer fortgesetzt.

Rechtsfragen

Ob es beim Direktflug (nachträglich eingeplante) Zwischenlandungen geben darf, ist in der Rechtsprechung umstritten. Ein Direktflug muss ohne planmäßige Flugunterbrechungen stattfinden, so dass eine dennoch erforderlich werdende Zwischenlandung einen Reisemangel darstellt.<ref>Amtsgericht Rostock, Urteil vom 18. März 2011, Az.: 47 C 241/10</ref> Im zitierten Urteil wertete das Amtsgericht Rostock eine Zwischenlandung bei einem Direktflug als Reisemangel und sprach dem Kläger eine Minderung des Reisepreises in Höhe von zehn Prozent zu. Dagegen hielten andere Gerichte eine Zwischenlandung auch mit Wechsel des Flugzeuges bei Direktflügen für zulässig.<ref>Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 12. März 1997, Az.: 3 C 1128/95; Landgericht Bonn, Urteil vom 7. März 2001, Az.: 5 S 165/00</ref> Das Amtsgericht Würzburg sah in der Zwischenlandung beim Direktflug keine Reisepreisminderung.<ref>Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 12. März 1997, Az.: 3 C 1128/95</ref>

Direktflüge werden oft im Code-share-Modus angeboten, dann allerdings mit unterschiedlichen Flugnummern für dasselbe Flugzeug.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Codesharing: Mogelpackung der Airlines gloobi.de vom 27. August 2008 (Memento vom 9. November 2011 im Internet Archive), abgerufen am 9. August 2010</ref>

Phasen

Das Rollen zur Parkposition geschieht von der Rollbahn meist mit Hilfe von vorausfahrenden Follow-me-Cars, welche das Flugzeug zur konkreten Einweisung am Flughafenterminal dem Marshaller übergeben. Der Marshaller kann auch als Fahrer des Follow-me-Cars fungieren. Dieser führt das Flugzeug zur Parkposition und legt ihm Bremsklötze an ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)). Mit diesem Vorgang ist der Direktflug offiziell beendet,<ref>Niels Klußmann/Arnim Malik, Lexikon der Luftfahrt, 2004, S. 212</ref> nicht erst mit dem Ausschalten der Triebwerke. Die Zeitspanne bis zum Entfernen der Bremsklötze ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) wird Blockzeit genannt. Innerhalb der Blockzeit liegt die kürzere Übergangszeit, die im Flugwesen Minimum Connecting Time genannt wird. Bei einem Direktflug entfällt die Übergangszeit, weil eine Betankung des Flugzeugs oder ein Umsteigen der Flugpassagiere nicht vorgesehen ist.

Einzelnachweise

<references />

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