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Exspektanz

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Exspektanz ist ein Begriff aus der Rechtssprache und bedeutet tatsächliche Anwartschaft, also bloß faktische Aussichten auf zukünftige Mehrung des Vermögens, die sich allerdings noch nicht in einem Anwartschaftsrecht verdichtet haben, weil noch nicht das Mindestmaß rechtlicher Sicherung eingetreten ist.<ref>Dieter Medicus: Bürgerliches Recht. Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung. Heymanns, Köln 1968. 27., neu bearbeitete Auflage mit Jens Petersen: Vahlen, München 2019, ISBN 978-3-8006-6083-4. Rn. 456.</ref>

Im Strafrecht zählen Exspektanzen nach herrschender Meinung nur dann zum Vermögen, wenn diese zumindest soweit konkretisiert sind, dass der Eintritt einer Vermögensmehrung mit einiger Wahrscheinlichkeit eintreten wird und ihnen die Verkehrsauffassung daher bereits einen wirtschaftlichen Wert zuschreibt.<ref>Rudolf Rengier: Strafrecht, Besonderer Teil, Band 1 Persönlichkeits-und Vermögenswerte, 11. Auflage, Hrsg. Reinhart Maurach (Begründer) / Friedrich-Christian Schroeder / Manfred Maiwald / Andreas Hoyer / Carsten Momsen, C. F. Müller, Heidelberg 2019, § 13, Rn. 124. ISBN 978-3-8114-9542-5.</ref>

Im kanonischen Recht bezeichnen Exspektanzen Anwartschaften auf noch unbesetzte Kirchenstellen; artverwandt später bei Stellen in adeligen Damenstiften.<ref>Vgl. Dobbertiner Einschreibebuch; Anmerkung: Die Anwartschaften sind in nachweislichen Einzelfällen schon kurz nach der Geburt beantragt worden.</ref><ref>Axel Attula: Dekorationen für Damen. Evangelische Damenstifte Norddeutschlands und ihre Orden. Thomas Helms Verlag, Schwerin 2011, S. 10 ff. ISBN 978-3-940207-21-0.</ref><ref>Hans Otte (Hrsg.): Evangelisches Klosterleben. Studien zur Geschichte der evangelischen Klöster und Stifte in Niedersachsen, V & R unipress, Göttingen 2013, S. 185. ISBN 978-3-8471-0066-9.</ref>

Literatur

Weblinks

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Einzelnachweise

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