Zum Inhalt springen

Unter-Schwarz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Februar 2026 um 17:46 Uhr durch imported>Reinhard Dietrich (ergänzt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Unter-Schwarz
Stadt Schlitz
Koordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(285)&title=Unter-Schwarz 50° 45′ N, 9° 35′ OKoordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(285) 50° 44′ 32″ N, 9° 35′ 14″ O
 {{#coordinates:50,742222222222|9,5872222222222|primary
dim=10000 globe= name=Unter-Schwarz region=DE-Vorlage:Deutsches Bundesland/Code type=city
  }}
Höhe: 221 (216–227) m
Fläche: 4,78 km²<ref>Einwohnerstand der Stadt Schlitz. (PDF) In: Webauftritt. Stadt Schlitz, abgerufen im Mai 2021.</ref>
Einwohner: 285 (31. Dez. 2018)<ref>Einwohnerstand der Stadt Schlitz. (PDF) In: Webauftritt. Stadt Schlitz, abgerufen im Mai 2021.</ref>
Bevölkerungsdichte: 60 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1972
Postleitzahl: 36110
Vorwahl: 06653
Datei:Flug -Nordholz-Hammelburg 2015 by-RaBoe 1019 - Unter-Schwarz.jpg
Karte
Unter-Schwarz aus der Luft gesehen

Unter-Schwarz ist ein Stadtteil von Schlitz im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geografie

Der Ort liegt nördlich von Schlitz, am Vulkanradweg, einem Radweg auf der Trasse ehemaligen Bahnstrecke Bad Vilbel–Lauterbach (Hess) Nord. Nördlich des Dorfes verläuft die Kreisstraße 79, westlich die Landesstraße 3140. Nachdem er zuletzt den am Rande der Flussaue liegenden kleinen Ort durchlaufen hat, mündet der Schwarzbach von rechts in die Fulda. Zu Unter-Schwarz gehört auch der Wohnplatz Richthof, historisch auch Rechberg.<ref>Richthof, Vogelsbergkreis. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen: Historisches Ortslexikon; abgerufen am 22. Februar 2026.</ref>

Ortsgeschichte

Mittelalter

Urkundliche Ersterwähnung des Ortes geschieht in der Schenkungsurkunde des Uualto von 801. Genannt wird „suuarzahafurt“ erstmals im Codex Eberhardi,<ref>Edmund Ernst Stengel: Fuldisches Urkundenbuch. Band 1. Nr. 275, S. 399.</ref> einem Kopiar, geschrieben in der Zeit um 1160.

In den Anfängen des Ortes erscheint der Ortsname nicht differenziert nach Langenschwarz und Unter-Schwarz. Die Unterscheidung zwischen den beiden Orten Schwarz wird erstmals in einem Kopiar um 1404 manifest: „... vier große gut, der ligt eyns tcu alden Swartza, daz ander zcu Quecka unde dy andern Tzwey zcu Heynbach ...“<ref>StAM, K 432, fol. 282 r.</ref>

Neuzeit

Der ältere Teil der Siedlung an Oberlauf des Flusses Schwarz behielt den Namen Schwarz auch im Spätmittelalter und in der Neuzeit bei, wurde aber auch gelegentlich als „alden Swartza“ wie im angeführten Kopiar von 1404 und einem weiteren Codex aus der Zeit um 1500. 1498 datiert hier eine Lagebeschreibung: „... zwischen michels vnd frawen Rombach, Sandolfs ... auch grabenhaug,<ref>Grabenhauk ist heute eine Wüstung. im Mittelalter eine Pfarrei.</ref> Alden Swartz .. “<ref>StAM, K 436, Nr. 302, S. 685.</ref> Erst nach der Gründung einer zweiten Siedlung an der Einmündung der Schwarz in die Fulda erscheint 1559 nun urkundlich „Niddernschwarz“<ref>Wilhelm Hotz: Die Flurnamen der Grafschaft Schlitz. Darmstadt 1912, S. 45.</ref> bzw. auch „Unntern Schwarz“ genannt, wie etwa im Jahre 1631.<ref>StAD, Abt. XIII, 2. Konv. 40, Fasc. 31.</ref>

Die heutige Ortsbezeichnung „Langenschwarz“ findet sich erstmals in einer Karte 1617. Schließlich erscheint urkundlich „Schwartza vulgo (gewöhnlich) Langenswartz“.<ref>August Weber: Geschichte des Kreises Hünfeld. Fulda 1960, S. 130, 177 Fußnote.</ref>

Die ersten Gebäude sind vermutlich am Ufer des Schwarzbaches errichtet worden. Da die Talsohle eng war, zog sich die Siedlung in die Länge, am Schwarzbach entlang, daher Langenschwarz. So erwuchs aus einem siedlungsgeschichtlichen Vorgang eine Siedlungsform und daraus die Unterscheidung in den Ortsnamen.<ref>Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 338 ff, S. 339.</ref> Der Grundname Schwarz entspricht dem Namen des Grebenauer Ortsteil Schwarz. 1493 erhielt der Müller Conrad Reinhard die Genehmigung, Wald zu roden und dort Äcker und Wiesen anzulegen.

Unter-Schwarz gehörte zur Herrschaft Schlitz.<ref> Johann Andreas Demian: Beschreibung oder Statistik und Topographie des Großherzogthums Hessen, Band 2. LeRoux, Mainz o. J., S. 361. </ref> Hier galten die Schlitzer Verordnungen aus dem 18. Jahrhundert zusammen mit Teilen des Fuldischen Rechts als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese speziellen Regelungen für einen Sachverhalt keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert. In der gerichtlichen Praxis wurden die Verordnungen aber nur noch selten angewandt.<ref> Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 104 und beiliegende Karte. </ref> Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.

Am 1. August 1972 wurde Unter-Schwarz im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch Landesgesetz in die Stadt Schlitz eingegliedert.<ref>Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1. August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 215, § 10 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 1,2 MB]).</ref><ref name="Gemeindeverzeichnis1970bis1982"></ref>

Für die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude des Ortes siehe die Liste der Kulturdenkmäler in Unter-Schwarz.

Politik

Ortsvorsteher ist Jan Venhaus (Stand Juni 2023<ref>Ortsvorsteher. In: Internetaufftritt. Stadt Schlitz, abgerufen am 26. Mai 2021.</ref>).

Literatur

Weblinks

Commons: Unter-Schwarz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Klappleiste/Anfang

Vorlage:Klappleiste/Ende