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Familiengesellschaft

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Familiengesellschaft steht für:

  • Familienunternehmen, ein Unternehmen, in dessen Eigentümerstruktur ein Mindestanteil von miteinander verwandten und verschwägerten Personen zu finden ist
  • Vermögensverwaltende Familiengesellschaft, die gesellschaftsrechtliche Zusammenfassung des Vermögens einer Familie unter Beteiligung mehrerer oder aller Familienmitglieder

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