Entwaffnung
1920 im Zuge der Bestimmungen des Versailler Vertrages im Auftrag von Wilhelm Peters von Heinrich Höltje in Hannover gedruckt
Eine Entwaffnung ist die meistens freiwillige Abgabe sämtlicher Waffen einer Partei an eine andere. Meist findet sie im Zuge eines Krieges (so zum Beispiel nach der Kapitulation) statt, aber auch bei Terroristen oder Geiselnahmen wird eine der Parteien entwaffnet.
Rechtlich gesehen ist eine Entwaffnung eine beschlossene Übereinkunft, meistens zwischen staatlichen Organen und paramilitärischen Verbänden, die Waffen niederzulegen und sie der Staatsgewalt zu übergeben, oft mit einer daraus resultierenden Amnestie für die Entwaffneten.
Die Entwaffnung ist ein Teil der Demobilisierung.<ref>Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration: Unverzichtbarer Aspekt eines Friedensprozesses. In: Die Gruppe Verteidigung. 2021, abgerufen am 21. Februar 2026.</ref>
Eine weitere Bedeutung ist das Entwaffnen einer Person, z. B. beim Nahkampf.
Bekannte Beispiele
1943 besetzte die Wehrmacht Italien (Fall Achse) und entwaffnete tausende italienische Soldaten, nachdem Italien im Waffenstillstand von Cassibile (unterzeichnet 3. September 1943) die Fronten gewechselt hatte.<ref>Kriegsschauplatz Italien im Zweiten Weltkrieg. Abgerufen am 21. Februar 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Die westlichen Alliierten entwaffneten nach Ende des Zweiten Weltkriegs in der von ihnen besetzten Bizone in Deutschland die Wehrmacht (bis 1945)<ref>deutschlandfunk.de: Schlussstrich der Alliierten. 20. August 2006, abgerufen am 21. Februar 2026.</ref>, ließ sie aber pro forma bis 1947 weiterhin bestehen, so dass das Völkerrecht in Bezug auf Kriegsgefangene nicht unbedingt zur Anwendung kommen musste.
Weblinks
Einzelnachweise
<references />