Blattlinie
Die Blattlinie ist ein Begriff aus dem österreichischen Medienrecht und bezeichnet nach der Legaldefinition in § 25 Abs. 4 Mediengesetz<ref> Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG) RIS, abgerufen am 30. November 2016.</ref> die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks.
Die Blattlinie beschreibt die politisch-weltanschauliche Ausrichtung einer Zeitung oder Zeitschrift<ref> Blattlinie duden.de, abgerufen am 30. November 2016.</ref> und muss von dem Medieninhaber im Impressum veröffentlicht werden. Sie wird von dem Herausgeber bestimmt und mit den Redakteuren in einem Statut durch Betriebsvereinbarung festgelegt.<ref> Beispiel: Das Redaktionsstatut Kurier, 5. Dezember 2011</ref>
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff Tendenzschutz üblich.
§ 14 Abs. 8 ORF-Gesetz<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) ( vom 25. Juni 2017 im Internet Archive)</ref> legt fest, dass Fernsehwerbung für periodische Druckwerke auf den Titel und die Blattlinie, nicht aber auf deren Inhalte hinweisen darf.
Weblinks
- Tageszeitungen in Österreich: Was ist von welchem Blatt zu erwarten? asklubo digital services GmbH, 22. Oktober 2014
- Stefan Pröll: Blattlinien in überregionalen Tages- und Wochenzeitungen 28. Oktober 2015
- Joachim Riedl: Kronen-Zeitung: Abschied von einem Mythos Die Zeit, 24. Juni 2010
Einzelnachweise
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