Zum Inhalt springen

Schildgerechtigkeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. April 2026 um 13:16 Uhr durch imported>Wheeke (HC: Ergänze Kategorie:Markenrecht (Deutschland)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Datei:Gasthof "Zum Ochsen" in Murrhardt.jpg
Schild Gasthof „Zum Ochsen“ in Murrhardt
Datei:Schild in Murrhardt.jpg
Schild in Murrhardt

Schildgerechtigkeit ist ein juristischer Begriff, der zu Beginn der Neuzeit das von der Verwaltung vergebene Recht bezeichnete, eine Gastwirtschaft vermittels Anbringung eines Schilds als solche kenntlich zu machen und als öffentliches Gewerbe in Ortschaften und an Hauptstraßen zu betreiben.<ref>Schildgerechtigkeit. Abgerufen am 14. Februar 2023.</ref> Durch die damit eingeführte Konzessionierung bekamen Schildwirtschaften faktisch eine erste von der Verwaltung überprüfte Qualitätsüberwachung und dürfen damit in den 1850er eine Bedeutung vergleichbar mit der einer heutigen Autobahnraststätte erlangt haben.<ref>Zwischen Kommerz, Kommunikation und Kontrolle. Zur Wirtshauskultur in Saarbrücken und St. Johann im 18. Jahrhundert. Abgerufen am 14. Februar 2023.</ref>

Eine Schildwirtschaft besaß Schild und Namen; sie war verpflichtet, Fremde zu beherbergen sowie ein gehobenes Maß an warmen Speisen und Getränken anzubieten.<ref>Schwarzwälder Bote, Oberndorf Germany: Schiltach: Adler gefällt auch einem Maler. Abgerufen am 14. Februar 2023.</ref> Sie sollte sich deutlich von Winkel- und Gassenwirtschaften unterscheiden und der Erhöhung der Infrastruktur im aufkommenden überregionalen Waren- und Personenverkehr dienen.

Weblinks

Einzelnachweise

<references responsive />