Zum Inhalt springen

Umpfarrung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Oktober 2020 um 17:33 Uhr durch imported>Altkatholik62 (Weblinks: +1).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Umpfarrung (die evangelischen Landeskirchen in Deutschland sprechen stattdessen von Umgemeindung) ist ein Begriff, der für solche Kirchen Relevanz hat, die nach dem Wohnsitzprinzip aufgebaut sind und deren Kirchengemeinden somit Parochien sind. Er bezeichnet zum einen um die Herauslösung einer bestimmten Fläche aus dem Gebiet einer Kirchengemeinde und Anschluss dieses Gebietes an eine andere Gemeinde. Damit ändert sich auch die Gemeindezugehörigkeit der im betreffenden Gebiet wohnenden Gemeindeglieder.

Zum anderen ist auch die Umpfarrung einzelner Personen möglich, das heißt, diese erwerben auf eigenen Antrag die Zugehörigkeit in einer anderen Kirchengemeinde und verlieren diese in der bisherigen Gemeinde. Die rechtlichen Voraussetzungen für Umpfarrungen sind in den verschiedenen Konfessionen und territorialen Kirchen unterschiedlich geregelt.

Weblinks

  • Umpfarrung. Erlöserkirchengemeinde / Gospelkirche Hannover, abgerufen am 6. Oktober 2020.
  • Umpfarrung und Wiedereintritt. Gangolf-Kirchengemeinde Oerel, abgerufen am 6. Oktober 2020 (dort auch Text der kirchengesetzlichen Vorschrift).