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Weidefrevel

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Weidefrevel ist die juristische Bezeichnung des unbefugten Weidens von Vieh oder Geflügel auf fremden Grundstücken, die dadurch Schaden am Bewuchs dieses Geländes bezw. Flur- oder Ernteschäden verursachen. Der Begriff findet sich schon in den Gesetztafeln des Hammurabi.<ref>Sitzungsberichte der philosophisch-historischen Classe …(Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien Philosophisch -Historische Klasse, Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch -Historische Klasse)</ref>

In der Bundesrepublik Deutschland kann der Tierhalter unter landesrechtlichen Bestimmungen strafrechtlich belangt<ref>z. B. Bayrisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), das i. d. F. 13. Dezember 1982 Geldbuße vorsah</ref><ref>Hessisches Forstgesetz § 8</ref> werden und ist zum Schadensersatz verpflichtet.

Einzelnachweise

<references />

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