Arbeitsgesetzbuch
Ein Arbeitsgesetzbuch ist eine Kodifikation des gesamten geltenden Arbeitsrechts in einem Gesetzbuch; meist ist es eine Zusammenfassung eines größeren Teilgebietes des Privatrechts im Arbeitsbereich.
Die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) angenommenen Übereinkommen und Empfehlungen der internationalen Arbeitsstandards werden als „Internationales Arbeitsgesetzbuch“ bezeichnet.<ref>Artur Woll (Hrsg.): Wirtschaftslexikon: Jubiläumsausgabe. 10. Auflage. de Gruyter, Berlin 2014, ISBN 978-3-486-84758-1, S. 351 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref>
Arbeitsgesetzbücher gibt es darüber hinaus im innerstaatlichen Recht unter anderem in Frankreich (Code du Travail), Litauen (Lietuvos Respublikos darbo kodeksas), Polen, Russland, Tschechien, in der Ukraine und in Ungarn.
In Deutschland gab es nur in der Deutschen Demokratischen Republik ein Arbeitsgesetzbuch (AGB). Dementsprechende Entwürfe, die in der Bundesrepublik Deutschland während der 1970er-Jahre erarbeitet worden waren,<ref name=":3">Willy Brandts Regierungserklärung, Faksimile. In: 1000 Dokumente. Bayerische Staatsbibliothek, 28. Oktober 1969, S. 39, abgerufen am 18. Januar 2019.</ref> sind in der Folge nicht umgesetzt worden.<ref>Arbeitsgesetzbuchkommission, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Entwurf eines Arbeitsgesetzbuches. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht. Bonn. 1977.</ref><ref name=":0">Thilo Ramm (Hrsg.): Entwürfe zu einem deutschen Arbeitsvertragsgesetz. Mit dem Arbeitsgesetzbuch der DDR von 1990 und dem österreichischen Entwurf einer Teilkodifikation des Arbeitsrechts von 1960. Keip. Frankfurt am Main 1992. ISBN 3-8051-0060-4</ref> Das ist nachteilig, weil dadurch die Rechtsquellen des Arbeitsrechts nur zersplittert vorliegen, was die Einarbeitung in die Materie und die Anwendung des Rechts erschwert.<ref>Philipp S. Fischinger: Arbeitsrecht. 1. Auflage. C. F. Müller, Heidelberg 2018, ISBN 978-3-8114-4633-5, Rn. 10.</ref>
In Österreich blieb es – wie in der alten Bundesrepublik – beim Entwurf eines Arbeitsgesetzbuchs zum österreichischen Arbeitsrecht.<ref name=":0" />
Das in der Schweiz geltende Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel wird oft als „Arbeitsgesetz“ bezeichnet.
In Litauen galt während der sowjetischen Zeit (Litauische Sozialistische Sowjetrepublik) von 1973 bis Ende 2002 das Arbeitsgesetzbuch der Litauischen Sozialistischen Sowjetrepublik. Anfang 2003 trat das Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen in Kraft.
Einzelnachweise
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