Barausgleich
Mit Barausgleich ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) wird im Finanzwesen bei Derivaten die Zahlung von Geld anstelle vom vereinbarten Basiswert verstanden.
Allgemeines
Gegensatz zum Barausgleich ist die Ausübung durch Andienung ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) oder die Abnahme des Basiswerts ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)). Einen Barausgleich gibt es beispielsweise bei Optionsscheinen. Anstelle der Lieferung der Effekten, auf denen der Optionsschein basiert, erfolgt nur ein Ausgleich zwischen dem am Finanzmarkt festgestellten Börsenkurs und dem im Optionsschein festgelegten Ausübungspreis ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)). Dabei ist das im Optionsschein festgelegte Bezugsverhältnis zu beachten. Der Barausgleich besteht in der Barauszahlung der Differenz zwischen Basispreis und dem aktuellen Marktwert des Basiswerts.<ref>Hans E. Büschgen, Das kleine Börsen-Lexikon, 2012, S. 273</ref>
Bei nicht am Finanzmarkt gehandelten Waren erweist sich die Feststellung eines von allen Seiten akzeptierten „Kurses“ als nicht objektiv lösbares Bewertungsproblem, weshalb ein Barausgleich gar nicht oder nur durch anschließende Verhandlungen möglich ist.
Siehe auch
Literatur
- Literatur über Barausgleich im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
<references />