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Rückdatierung

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Bei der Rückdatierung handelt es sich um einen Begriff aus der Rechtssphäre des Versicherungsvertrags.

Im Gegensatz zur sog. Rückwärtsversicherung wird bei der Rückdatierung der technische vor den formellen Beginn zurückverlegt. Sie kommt in der Lebens- wie in der Krankenversicherung bzw. in der Kraftfahrtversicherung vor.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Definition: Rückdatierung (Memento des Vorlage:IconExternal vom 7. April 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.cecu.de</ref>

Beispiele

Siehe auch

Einzelnachweise

<references/>