Brut- und Setzzeit
Die Brut- und Setzzeit bezeichnet die Zeit, in der Tiere brüten beziehungsweise Junge zur Welt bringen.
Der Begriff in der Jagd
Der Begriff Brutzeit nimmt Bezug auf das Brüten: Vögel halten die gelegten Eier warm, bis die Jungen schlüpfen. Die Setzzeit bezeichnet in der Jägersprache die Zeit, in der Haarwild Junge bekommt.<ref>Johann Georg Krünitz: Ökonomisch-technologische Enzyklopädie, Band 153 (1830), S. 498 Setzzeit (elektronische Ausgabe der Universitätsbibliothek Trier <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Archivierte Kopie ( des Vorlage:IconExternal vom 2. Oktober 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.).</ref>
Rechtliche Bestimmungen in Deutschland
Jagd
„In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“<ref>Zitat § 22 Abs. 4 Satz 1 Bundesjagdgesetz. Ab Satz 2 sind Ausnahmeregelungen der Länder ermöglicht. Ein Verstoß ist nach § 38 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot Abs. 1 Ziff. 3 BJagdG auch bei Fahrlässigkeit eine Straftat.</ref>
Hundehaltung
In der Brut- und Setzzeit gilt besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts sind damit ebenfalls betroffen. Die entsprechenden Regelungen gelten in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli. In Niedersachsen<ref name=RNS>Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) §42, Abs.3, 1&2</ref> und Bremen (dort sogar schon ab dem 15. März)<ref>http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.96755.de&template=00_html_to_pdf_d</ref> herrscht in dieser Zeit pauschal Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft. In anderen Bundesländern sehen nur einzelne Kommunen diesen allgemeinen Zwang vor. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.<ref>Hannoversche Allgemeine Zeitung, 1. April 2009</ref><ref>http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg1.htm#p42</ref>
Die Maßnahmen während der Brut- und Setzzeit wurden mit der Begründung eingeführt, insbesondere Bodenbrüter und Jungtiere vor frei laufenden Hunden zu schützen, vor allem solchen, die den Tieren nachstellen.<ref>Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Mit dem Hund in der freien Landschaft</ref> Sie gelten nicht für Katzen.<ref name = RNS /> Von Tierschützern werden die Regelungen der Länder Bremen und Niedersachsen als zu pauschal kritisiert, da nicht berücksichtigt wird, ob im konkreten Fall tatsächlich eine Beeinträchtigung wild lebender Tiere vorliegt. Nach Einschätzung von Wolfgang Apel stehen die Bestimmungen im Widerspruch zur tierschutzrechtlichen Verpflichtung der Hundehalter, ihre Tiere artgerecht zu bewegen.<ref>Tierschutzverein Bremen, Pressemitteilung vom 10. März 2015</ref>
In den genannten Zeitraum fällt in diesen Bundesländern auch die Mahd. Das heißt, dass die Wiesen zur Ernte des Heu vollständig gemäht werden, auch nach der Dämmerung, trotz der Störung und Tötung von Bodenbrütern und Wildtieren.
Ausnahmen gelten für die rechtmäßige Jagdausübung, den Rettungseinsatz, die Landespolizei, die Bundespolizei und den Zoll.<ref>Polizei Niedersachsen, Ausnahmeregelungen zur Brut- und Setzzeit (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref>
Saarland
Mit der Änderung des saarländischen Jagdgesetzes zum 1. April 2014 gilt zur Beunruhigung von Wild, Störung der Jagdausübung, dass nur Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, vom 1. März bis 30. Juni unangeleint geführt werden dürfen. Zuverlässig bedeutet, dass der Hund kontrollierbar sein muss und der Hundebesitzer diese Kontrolle auch ausübt. Neu aufgenommen wurde auch das Verbot hinsichtlich der vorsätzlichen Störung der Jagd. Beide Vorschriften sind bußgeldbewehrt.
Einzelnachweise
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