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Baumdenkmal

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Datei:The Wawona Tree, 1887 painting.jpg
Der Wawona Tree, Yosemite NP (Zeichnung von 1887)

Unter Baumdenkmal versteht man Bäume als Naturdenkmal im Kontext des Baumschutzes.

Zum Begriff des Baumdenkmals

Zu einem Denkmal können Einzelbäume oder Baumgruppen erklärt werden, die einen besonderen Wuchs und ein besonderes Aussehen besitzen oder ein ungewöhnlich hohes Alter aufweisen, in der Landschaft herausragen (Solitär, Landmarke) oder ortsbildprägend sind, einen kulturgeschichtlich bedeutenden Ort zeigen, etwa ehemalige Versammlungs- oder Gerichtsorte markieren (Gerichtslinde), Denkmale für ein historisches Ereignis (Doppeleiche, Exulanten-Linden) darstellen, oder mit einem anderen Kulturdenkmal wie Kirchen und Kapelle, Brunnen und Quellen, oder Flur- und Wegekreuz ein Ensemble bilden. Auch werden Bäume oder Baumgruppen, die in ihrem Standort eine botanisch-ökologische Besonderheit darstellen, als Denkmal ausgewiesen. Daneben erstellen Gebietskörperschaften – meist die Gemeinden – für ihr Gebiet auch eigene Baumschutzsatzungen, meist ein nicht objektbezogener Schutz, sondern prinzipiell nach Alter oder Stammdurchmesser eines Baumes.

Mit ihrer direkten Umgebung (etwa Bebuschung oder Grünland, Gewässern und Feuchtgebieten) werden Bäume auch zu kleinräumigen Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Landschaftsteilen mit dem Baum als Leitobjekt zusammengefasst. Bäume in Gärten und Parks werden meist zum Gartendenkmal als Ensemble zusammengefasst, oder fallen unter einen anderen Ensembleschutz der Baudenkmäler.

Nationales

Datei:Cedule pamatny strom.jpg
Památný strom, tschechische Naturschutzkategorie

Die genauen Definitionen und Rechtsgrundlagen sind von Land zu Land verschieden.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />