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Heizgrenze

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Die Heizgrenze (HG) ist ein Temperaturgrenzwert der an einem Tag gemessenen mittleren Außentemperatur, unter dem die Heizungsanlage angeschaltet werden muss, um die Innentemperatur auf einem gewünschten Wert zu halten. Tage, an denen die Heizgrenze unterschritten wird, nennt man Heiztage.

Normwerte

Für die Heizgrenze werden verschiedene Daten zugrunde gelegt, sodass man die Heizgrenze und darauf bezogene Werte indiziert:

  • nach der deutschen DIN 4108 T6 Wärmeschutz in Gebäuden und VDI 2067 Raumheizung: Berechnung der Kosten von Wärmeversorgungsanlagen wird die Heizgrenze bei 15 °C und die Innentemperatur bei 20 °C angenommen, man gibt HG20/15 an
  • in Österreich,<ref>Heiztage (HT). energiesparhaus.at</ref> der Schweiz<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Heizgradtage. (Memento des Vorlage:IconExternal vom 9. Juli 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hev-schweiz.ch Hauseigentümerverband Schweiz</ref> und Liechtenstein verwendet man eine Heizgrenze von 12 °C und Innentemperatur 20 °C, man gibt HG20/12 an
  • daneben finden sich auch Berechnungen auf Basis HG25/17<ref name="Beitzke">Dietrich Beitzke: Heizgrenze. In: Was bedeuten die technischen Begriffe?</ref>

Der Grenzwert der mittleren Außentemperatur zur Ermittlung der Heizperiode betrug in der Vergangenheit auch in Deutschland 12 °C, wurde aber mit gestiegenen Komfortansprüchen auf 15 °C heraufgesetzt. Aufgrund einer verbesserten Wärmedämmung der Gebäude werden Überlegungen angestellt, den Grenzwert wieder herabzusetzen.<ref name="recknagel">Recknagel, Sprenger, Schramek: Taschenbuch für Heizung und Klimatechnik. 68. Auflage. R. Oldenbourg Verlag, München / Wien 1997, ISBN 3-486-26214-9</ref>

Die Heizgrenze ist auch für die Ermittlung der Gradtagzahl/Heizgradtage notwendig, der aufsummierten Temperaturdifferenzen zwischen durchschnittlicher Tagesaußentemperatur und Heizgrenze bzw. Innentemperatur, ein für einen Ort spezifischer Messwert, den man für Heizbedarfsrechnung und Heizkostenrechnung verwendet.

Gebäudespezifische Werte

Abweichend von der allgemeinen Angabe kann auch ein gebäudespezifischer Wert verwendet werden. Bei gut gedämmten Bauten und Energiesparhäusern kann die Heizgrenze deutlich niedriger liegen, und damit weniger Heiztage nötig sein, als ortsüblich auftreten, und die Heizperiode kürzer sein.

Bautyp Heizgrenze
°C
Heizleistung
W/m2<templatestyles src="FN/styles.css" /> 1
vor 1977 015–17 80–150
1977–1995 014–16 60–120
EnEV und WSchwV nach 1995<templatestyles src="FN/styles.css" /> 2 012–15 25–80
Niedrigenergiehaus 11,5–14 20–60
3-Liter-Haus 10,5–12 15–30
Passivhaus 09,5–11 05–20
Quelle: Energiedepesche 1/2007 Ermittlung der Heizgrenze …<ref name="Beitzke" />
<templatestyles src="FN/styles.css" />
1 
Quadratmeter Wohnfläche, nach Usus, Werte grober Bereich
<templatestyles src="FN/styles.css" />
2 
Deutschland: Energieeinsparverordnung 2001 und 2. Wärmeschutzverordnung 1995

Auch wenn eine höhere Raumtemperatur erwünscht ist, ergeben sich individuelle Werte. So rechnet man beispielsweise bei der Planung eines Passivhauses nach dem Belieben des Bauherren mit HG23/10 – die dafür nötigen Werte für Heiztage und Heizperiode muss man lokalen Wetterdaten entnehmen oder aus Klimamodellen errechnen.

Siehe auch

Weblinks

  • Dietrich Beitzke: Die Heizgrenze. In: Heizungs-Betrieb. 11. Juni 2002, abgerufen am 3. April 2009.

Einzelnachweise

<references />