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Warndreieck

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Datei:Warndreieckaufstellung.jpg
Abstände für das Warndreieck für Österreich und Deutschland
Datei:Warndreieck2 fexx.jpg
Warndreieck. Deutsche Variante.
Datei:Triangle de présignalisation.JPG
Warndreieck. Euro-Variante.
Datei:Stamps of Germany (BRD) 1971, MiNr 671.jpg
Briefmarke von 1971 aus der Reihe Neue Regeln im Straßenverkehr.

Das Warndreieck (Deutschland), Pannendreieck (Österreich, Schweiz<ref>Pannendreieck. In: TERMDAT. Schweizerische Eidgenossenschaft, abgerufen am 21. September 2022.</ref>) oder das Pannensignal (Schweiz<ref>Pannensignal. In: TERMDAT. Schweizerische Eidgenossenschaft, abgerufen am 21. September 2022.</ref>) gehört neben der Warnleuchte und der Warnblinkanlage zu den Einrichtungen an und in einem Kraftfahrzeug, die zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen verwendet werden. Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Staaten sehen zum Teil eine Pflicht zum Mitführen einer solchen Einrichtung in Kraftfahrzeugen vor (in Deutschland ein Warndreieck nach § 53a StVZO, in der Schweiz ein Pannensignal nach Art. 23 VRV).

Das Warndreieck besteht aus drei rot rückstrahlenden Balken ähnlich einem Katzenauge und einem standsicheren Fuß.

Außer dieser Form, wie sie im Straßenverkehr vorgeschrieben ist, gibt es noch sogenannte Faltsignale oder Faltdreiecke, die von verschiedenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, aber auch anderen an der Straße arbeitenden Unternehmen wie etwa Gaswerk oder Elektrizitätswerk bei kurzen Verkehrsbehinderungen eingesetzt werden. Faltsignale haben meist auch noch zusätzliche Aufschriften.

Rechtliches

Deutschland

In Deutschland müssen alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge seit der Novellierung der StVZO vom 8. Mai 1968 mit einem Warndreieck ausgestattet sein (§ 53a Abs. 2 StVZO). Die zuvor vorgeschriebenen zwei Warnfackeln (zum Beispiel Dieselfackeln) durften nur noch bis zum 1. Juli 1969 benutzt werden.<ref>BGBl. 1968 I Nr. 28</ref><ref>Warnfackeln / Road Flares. In: starklicht.com. Abgerufen am 1. August 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Nach § 15 StVO muss ein liegengebliebenes Fahrzeug mit einem Warndreieck in ausreichender Entfernung gesichert werden, wobei das Gesetz bei schnellem Verkehr wie auf Autobahnen einen Mindestabstand von 100 m vorschreibt. Diese Pflicht gilt nicht nur für den Fahrer des Pannenfahrzeugs, sondern auch für etwaige Pannenhelfer, die an der Unfallstelle halten. Wird das Fahrzeug von der Unfallstelle entfernt, muss das Warndreieck zuvor wieder aufgesammelt werden, es darf nicht einfach auf der Straße stehengelassen werden.<ref>BGH, Urteil vom 1. Juli 1975, AZ VI ZR 238/73</ref> Ein Warndreieck muss ausnahmsweise dann nicht aufgestellt werden, wenn dies aufgrund der konkreten Umstände nicht gefahrlos möglich oder untunlich wäre (z. B. wegen vorrangiger Versorgung von Schwerverletzten),<ref>BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000, AZ VI ZR 313/99</ref> ferner dann nicht, wenn das Fahrzeug auch ohne Warndreieck rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann (etwa auf gerader Strecke bei ausreichenden Sichtbedingungen).<ref>OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2014, AZ I-9 U 216/13</ref>

Das unterlassene Aufstellen eines Warndreiecks erfüllt einen Bußgeldtatbestand und kann im Falle eines Auffahrunfalls eine Mithaftung des Fahrers des Pannenfahrzeugs begründen.<ref>OLG Hamm, Urteil vom 29. Oktober 2013, AZ 26 U 12/13</ref>

Österreich

Wer in Österreich ein mehrspuriges Kraftfahrzeug lenkt, muss – neben einer Warnweste – „eine geeignete Warneinrichtung“ im Fahrzeug mitführen (§ 102 Abs. 10 KFG 1967). Das Pannendreieck muss dann verwendet werden, wenn ein Fahrzeug im Freiland entweder bei Sichtbehinderung oder an einer unübersichtlichen Straßenstelle so zum Stillstand kommt, dass es für andere Straßenbenutzer ein Hindernis bildet.

Es gibt keinen vorgeschriebenen Aufstellabstand des Pannendreiecks zum Fahrzeug.<ref>Richtiges Absichern bei Pannen. ÖAMTC, abgerufen am 30. Mai 2021.</ref> Laut ÖAMTC genügt es, wenn ab Erkennen des Dreiecks genügend Zeit und Abstand zum Ausweichen oder Anhalten verbleibt.<ref>Richtig handeln bei Panne oder Unfall: Pannendreieck & Warnweste sind essentiell. News.at, 27. April 2005, abgerufen am 30. Mai 2021.</ref>

Großbritannien

Wenn vorhanden, soll ein Warndreieck mindestens 45 m vor der Gefahrenstelle aufgestellt werden. Auf Motorways soll es jedoch nie aufgestellt werden.<ref name="Highway Code, Rule 274">Highway Code, Rule 274: Breakdowns (englisch, abgerufen am 2. Januar 2014)</ref>

Siehe auch

Wiktionary: Warndreieck – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Portable warning triangles – Sammlung von Bildern und Audiodateien

Literatur

Einzelnachweise

<references />

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