Schutzwaffe
Der Begriff Schutzwaffe oder passive Waffe bezeichnet diejenigen Teile der Ausrüstung einer Person, die nicht zum Angriff, sondern zum Schutz des Trägers gegen Waffenanwendung bestimmt sind.
Geschichte
Die Entwicklung von Schutzwaffen war und ist an den verfügbaren Angriffswaffen orientiert. Frühe Schutzwaffen waren Schilde, Helme und Rüstungen.<ref name="Nr.1" /> Durch die Einführung von Schusswaffen wurden angepasste Schutzwaffen wie Stahlhelme und beschusshemmende Westen entwickelt. Sonderschutzfahrzeuge und andere gepanzerte Fahrzeuge zählen ebenfalls zu den Schutzwaffen.<ref>Rollende Festungen, Spiegel, Bericht über Sonderschutzfahrzeuge, 12. September 2002 (eingesehen am 7. Juli 2010)</ref> Hauptentwicklungsziel für Schutzwaffen ist ein den Bedrohungen angepasster Schutz<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Beat P. Kneubuehl: Ballistischer Schutz ( vom 29. November 2014 im Internet Archive) (abgerufen am 25. November 2014)</ref> und praktische Anwendbarkeit.
Rechtsgrundlagen in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland verbietet § 17a Versammlungsgesetz das Mitführen als Schutzwaffe geeigneter Gegenstände zu einer Versammlung unter freiem Himmel (Kundgebung/Demonstration), sofern sie den Umständen nach dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Behörden zu schützen. Ausgenommen sind ausdrücklich Gottesdienste und Brauchtumsveranstaltungen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 17a Versammlungsgesetze beläuft sich auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Nicht verboten sind passive Waffen also, wenn sie den Umständen nach nicht dazu bestimmt sind, einen Zugriff durch beispielsweise die Polizei zu verhindern.
Problematisch stellt sich an der Definition die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „als Schutzwaffe geeignet“ dar. Unter Schutzwaffen im technischen Sinne (§§ 17a Abs. 1, 27 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 VersammlG) sind ausschließlich Gegenstände zu verstehen, die nach ihrer Zweckbestimmung, ihren Konstruktionsmerkmalen oder ihren besonderen Eigenschaften von vornherein dazu bestimmt sind, dem Schutz des Körpers zur Verteidigung gegen Angriffe bei kämpferischen Auseinandersetzungen zu dienen. Hierzu gehören vornehmlich Schutzschilde, Panzerungen sowie Schutzwaffen aus dem polizeilichen oder militärischen Bereich (Helme, Schutz- oder Gasmasken usw.) oder aus dem Bereich von Kampfsportarten.<ref>Openjur.de: OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2012 - Az. 4 RVs 113/12</ref>
Ferner könnten unter anderem zu passiven Waffen gezählt werden:
- jede Art von Schutzhelm (Motorrad- oder Fahrradhelm, Industrieschutzhelm, Bergsteigerhelm, Anstoßkappe usw.)
- Schutzbrille oder Gesichtsschutz (Gesichtsschutzschirm)
- Atemschutzmaske
- Protektoren wie Knieschützer, Ellenbogenschützer, Motorradkombi
- Schutzweste
Die folgenden Gegenstände wurden von Gerichten als Schutzwaffe betrachtet:
- Mundschutz für Boxer (OLG Frankfurt, Urteil vom 11. April 2011)<ref>Aktenzeichen 2 Ss 36/11. Siehe Udo Vetter: Gewaltbereitschaft wird vermutet Lawblog vom 1. Mai 2011</ref>
- „plastikverstärktes“ Baseballcap (AG Frankfurt am Main)<ref>Denise Peikert: Erstes Blockupy-Strafverfahren: Prozess um eine Baseballkappe. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 10. April 2014, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 14. September 2016]).</ref><ref>Hanning Voigts: Blockupy-Prozess: Blockupy-Aktivist freigesprochen. In: fr-online.de. 30. April 2014 (fr.de [abgerufen am 14. September 2016]).</ref>
- Visier aus Plastikfolie (AG Frankfurt am Main)<ref>AG Frankfurt a. M., Urt. v. 03.05.2017 – 6150 Js 242289/15.</ref> – hierin liegt allerdings ein Verstoß gegen Art. 11 EMRK begründet.<ref>EGMR, Urt. v. 20.05.2025 – 44241/20 (Russ ./. Deutschland).</ref>
- Tauchermaske (AG Hamburg<ref>Stephanie Lamprecht, Joanna Kouzina, Patrick Sun: G20-Prozess: Bewährungsstrafe: So reagierte der Angeklagte. 29. August 2017, abgerufen am 13. Februar 2020 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>)
Das Verbot der Schutzbewaffnung wurde 1985 gemeinsam mit dem Vermummungsverbot mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.<ref>Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag. Abgerufen am 7. Juni 2025.</ref><ref name=":0">Heiner Busch: Per Gesetz gegen ein Grundrecht – Eine kurze Geschichte des Demonstrationsrechts. In: Cilip. Nr. 072, 7. August 2002</ref> 1989 wurden „Vermummung“ und „Schutzbewaffnung“ generell zu Straftaten hochgestuft.<ref>Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag. Abgerufen am 7. Juni 2025.</ref><ref name=":0" />
Literatur
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- Gerhard Seifert: Einführung in die Blankwaffenkunde. bezogen auf d. europ. blanken Trutzwaffen. Selbstverlag, Haiger 1981, DNB 880624213, OCLC 831996498 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Fachwörter der Blankwaffenkunde ( vom 13. Januar 2012 im Internet Archive) – Ausgabe enthält: Fachwörter der Blankwaffenkunde).
- Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/0486407268 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
Weblinks
- Martin Winter: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Die Polizei – autonomer Akteur oder Herrschaftsinstrument? ( vom 4. März 2016 im Internet Archive) (PDF)
Einzelnachweise
<references> <ref name="Nr.1"> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Helen Adams: DEFENSIVE WEAPONS, Pitt Rivers Museum, 2007 (PDF) ( vom 17. Oktober 2017 im Internet Archive) </ref> </references>