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Marineministerium

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Marineministerium ist ein besonderes Ministerium für den Verantwortungsbereich in Marinefragen. Der Leiter wird allgemein Marineminister genannt. Die beiden Ausprägungen – militärisch oder zivil – werden vereinzelt Kriegsmarineministerium und Handelsmarineministerium genannt.

Heute gibt es keinen Staat mit eigenständigem Marineministerium mehr.

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Die Ministerien für Marineangelegenheiten waren insbesondere im 19. Jahrhundert für alle seefahrenden Mächte von Bedeutung. Sie wurden meist neben oder zusammen mit den Kriegsministerien – diese vorrangig für die Landstreitkräfte zuständig – eingerichtet, oder waren Verwaltungsbehörden im Umfeld der Admiralität. Sie waren aber anfangs durchwegs neben der Kriegsmarine auch für die Handelsmarine zuständig, wie auch andere Aspekte der Meereswirtschaft, mancherorts auch als Kolonialministerium (Übersee-Besitzungen).

Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden die militärischen Agenden allesamt den umfassenden Verteidigungsministerien unterstellt, wo sie teils als Abteilungen weiterbestehen (Marineabteilung, -amt, und Ähnliches), teils aber der allgemeinen Verwaltungsstruktur (wie Personalangelegenheiten, Beschaffung, Logistik usw.) aufgegangen sind. Für die zivilen Agenden wurden vereinzelt Handelsmarineministerien eingerichtet, sonst gehören diese meist zu einem Verkehrsministerium oder Wirtschaftsministerium. Daneben gibt es etwa noch spezielle Fischereiministerien (mit Angelegenheiten der Fangflotten) oder allgemeine Meeresministerien (für alle maritimen Angelegenheiten, auch ökologische oder natürliche Ressourcen).

Liste historischer Marineministerien und -ämter

nach Land (Vorgängerstaaten, Territorien und Ähnliches bei den heutigen Staaten):

Weblinks

Bestehende Behörden: <references group="L" />

Einzelnachweise

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