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Arbeitspflicht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. April 2026 um 19:15 Uhr durch imported>Gesetzesfreak (Das Bundesgesetz wurde infolge der Föderalismusreform von 2006 durch Ländergesetze abgelöst. Bisherige Formulierung las sich so, als regelten alle Bundesländer die Arbeitspflicht in § 41.).
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Das Wort Arbeitspflicht umfasst folgende Bedeutungen:


Siehe auch:

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