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Hauptmannschaft

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Eine Hauptmannschaft ist ein Amt oder Befugnisbereich, der unter Leitung eines Hauptmannes oder einer Hauptfrau oder Hauptmännin steht.

Wortherkunft

Hauptmann, Plural Hauptleute, ist eine althochdeutsche Wortbildung (haubitman, houbetman), zu den Begriffen Haupt‚ Kopf, Führer, vorrangig‘ (vgl. Häuptling) und Mann.<ref>Vorlage:Deutsches Wörterbuch</ref><ref>Hauptmann. In: Deutsche Akademie der Wissenschaften der DDR, Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 5, Heft 2 (bearbeitet von Otto Gönnenwein, Wilhelm Weizsäcker, unter Mitwirkung von Hans Blesken). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1952 und 1960, Fortsetzung im Folgeheft).</ref> Das Wort entspricht dem lateinischen capitaneus „Anführer“, analog abgeleitet von caput „Haupt“, und auch dem daraus abgeleiteten Kapitän, das sich nur im deutschen auf Seefahrt eingeengt hat. Die Silbe -schaft ist ein altes Wort für eine verfasste Organisationseinheit (vgl. Landschaft, Ortschaft, Talschaft usw.). Das Wort bezeichnete sowohl das Amt und die Würde des Hauptmanns selbst als auch die Gesamtheit mehrerer Hauptleute, wie auch den Verwaltungsbereich, der einem Hauptmann untergeordnet ist.<ref>Vorlage:Deutsches Wörterbuch</ref><ref>Hauptmannschaft. In: Deutsche Akademie der Wissenschaften der DDR, Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 5, Heft 3 (bearbeitet von Otto Gönnenwein, Wilhelm Weizsäcker, unter Mitwirkung von Hans Blesken). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1952 und 1960).</ref> Das Femininum Hauptmännin ist keine geschlechtergerechte Neubildung des 20. Jahrhunderts, sondern findet sich schon im Grimmschen Deutschen Wörterbuch von 1854 ff eingetragen,<ref>Vorlage:Deutsches Wörterbuch</ref> heute ist auch Hauptfrau üblich (vgl. Bezeichnung weiblicher Landeshauptleute).

Neben dieser Verwendung findet sich Hauptmann in der altertümlichen Rechtssprache aber auch als „derjenige unter den zinspflichtigen eines getheilten gutes, der den gesammten zins davon einzunehmen und an den lehnsherrn abzuführen hat“<ref>Zitat Vorlage:Deutsches Wörterbuch</ref> (in etwa der heutige Hauptmieter) und auch als „gewährsmann, an den einem der recess zusteht“<ref>Zitat Vorlage:Deutsches Wörterbuch</ref> (veraltetes Rechtsprinzip ohne Entsprechung).

Heutige Verwendung

Neben der heutigen Verwendung als Offiziersdienstgrad der Armee steht der Ausdruck allgemein für Kommandeur, den Vorgesetzten einer hierarchisch strukturierten Gruppe von Menschen, wie z. B. den Titel des Kommandanten bei der Feuerwehr in Österreich (Feuerwehrhauptmann) oder den Führer einer Gruppe von Banditen (Räuberhauptmann) – ‚Hauptmannschaft‘ ist in diesem Zusammenhang nicht mehr gebräuchlich.

Als Hauptmannschaft bezeichnet man aber Amtswürde bzw. Amtsbereich

Einzelnachweise

<references />