Zum Inhalt springen

Berner Konvention

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Dezember 2025 um 00:47 Uhr durch imported>SchlurcherBot (Bot: http → https).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Vorlage:Hinweisbaustein

Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
Kurztitel: Berner Konvention
Titel (engl.): {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)
Datum: 19. September 1979
Inkrafttreten: 1. Juni 1982
Fundstelle: CETS No. 104 (engl. Text)
Fundstelle (deutsch): SEVNr. 104, SR 0.455
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Artenschutz
Unterzeichnung: 39
Ratifikation: 51 Aktueller Stand (31. Mai 2026)
Europäische Gemeinschaft: Ratifikation (7. Mai 1982)
Deutschland: Ratifikation (13. Dezember 1984)
Liechtenstein: Ratifikation (30. Oktober 1980)
Österreich: Ratifikation (2. Mai 1983)
Schweiz: Ratifikation (12. März 1981)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Berner Konvention, amtlich Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen aus dem Jahr 1979. 46 europäische und 4 afrikanische Staaten (Burkina Faso, Marokko, Senegal und Tunesien, auf deren Staatsgebiet Überwinterungsgebiete europäischer Vogelarten liegen) und die Europäische Union (EU) als internationale Organisation sind die Mitglieder der Konvention.

Ziele

Ziel des Übereinkommens ist es, wildlebende Pflanzen und Tiere sowie ihre natürlichen Lebensräume, insbesondere die Arten und Lebensräume, deren Erhaltung die Zusammenarbeit mehrerer Staaten erfordert, zu erhalten und eine solche Zusammenarbeit zu fördern. Besondere Aufmerksamkeit gilt den gefährdeten und den empfindlichen Arten einschließlich der gefährdeten und der empfindlichen wandernden Arten.<ref>Europarat: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Bern, 19.IX.1979, Amtliche Übersetzung Deutschlands</ref><ref>Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume – Amtliche Übersetzung Deutschlands. Council of Europe, abgerufen am 30. August 2020.</ref><ref>Europarat: Chart of signatures and ratifications of Treaty 104</ref>

Umsetzung

Datei:Bern Convention.svg
Vertragsstaaten der Konvention.

In den Übereinkommensstaaten sind zum Schutz der Arten und Lebensräume nach bestimmten Kriterien Gebiete von besonderem Schutzinteresse (ASCI, Area of Special Conservation Interest) auszuweisen, die zusammen das Smaragd-Netzwerk bilden.

Großraubtiere

Im Manifest der Berner Konvention steht: „Wölfe haben, wie alle anderen Wildtiere, ein Recht, als wildlebende Tiere zu existieren. […] dieses leitet sich aus dem Recht aller Lebewesen ab, mit dem Menschen als Teil natürlicher Ökosysteme zu koexistieren.“ Daher empfiehlt das Manifest der Berner Konvention, Gebiete mit unterschiedlichem potentiellen Wert für den Schutz der Wölfe zu identifizieren:

Es hält fest, dass Eingriffe in den Bestand nur unter strikter wissenschaftlicher Kontrolle, selektiv, zeitlich begrenzt und mit minimalen Nebenwirkungen für andere Arten gemacht werden sollen. Das Manifest sieht ferner vor, Wiederansiedlungsprogramme zu prüfen in Gebieten, in denen der Wolf ausgestorben ist.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein