Joel Tenenbaum
Joel Tenenbaum (* 25. Dezember 1983) war Beklagter in einem viel beachteten Gerichtsverfahren wegen Filesharings. Das Verfahren Sony BMG Music Entertainment u. a. gegen Tenenbaum galt neben dem Verfahren von Capitol gegen Thomas als Präzedenzfall. Die Auslegung technischer und rechtlichen Fragen der Urheberschaft beim Filesharing wurde vor allem von der amerikanischen IT-Fachpresse intensiv verfolgt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Pressespiegel ( vom 5. Mai 2009 im Internet Archive)</ref>
Tenenbaum studierte Physik im Aufbaustudium an der Boston University und schloss dieses mit Promotion 2012 ab. Der damals 25-jährige Student wurde in einem von der Recording Industry Association of America's (RIAA) im Namen der Labels als Musterverfahren ausgetragenen Prozess beschuldigt, im Jahre 2004 insgesamt 30 Musikstücke in der Tauschbörse Kazaa heruntergeladen und zum Tausch angeboten zu haben.<ref>Geständnis in US-Filesharing-Prozess. In: Heise.de, 31. Juli 2009 (online)</ref> Vor Gericht angeklagt, lehnte Tenenbaum eine gütliche Einigung in Höhe von 10.500 US-Dollar ab. Nach dem Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act war eine Verurteilung Tenenbaums zu bis zu 1 Million US-Dollar möglich.
Der Fall Joel Tenenbaum wurde von Charles Nesson, einem Dozenten der Harvard Law School, übernommen. Zuvor wurde Tenenbaum von seiner Mutter, einer Rechtsanwältin, vertreten. Der Fall sollte bis zum Supreme Court gebracht werden. Bestritten wurde die Verhältnismäßigkeit der Berechnung des Schadensersatzes. Fast alle Schriftsätze und Pressemitteilungen wurden im Internet als pdf-Dateien zur Verfügung gestellt. Nesson forderte, die Verhandlungen am 30. März 2009 live ins Internet zu übertragen.<ref>Harvard-Professor verteidigt in Filesharing-Fall. In: Heise.de, 29. Dezember 2008 (online)</ref> Die RIAA versuchte, das zu verhindern.<ref>Filesharing-Prozess: US-Musikindustrie will Livestream aus Gerichtssaal verhindern. In: heise.de, 19. Januar 2009 (online)</ref> Zugleich fanden im Januar 2009 Verhandlungen vor dem Rhode Island Federal Court statt, um die Beschlagnahme der PCs und Daten der Eltern von Joel Tenenbaum zu verhindern. Im Juli 2009 stellte die Richterin Nancy Gernter fest, dass sie Fair use als Argument ablehne.<ref>Judge rejects fair use defense as Tenenbaum P2P trial begins. 27. Juli 2009 (online)</ref>
Vor dem US-Bundesgericht in Boston, Massachusetts, empfahl die Jury, Joel Tenenbaum zu einem Schadensersatz in Höhe von 675.000 US-Dollar (ca. 500.000 Euro) zu verurteilen.<ref>Urteil in US-Filesharing-Prozess. In: Heise.de, 1. August 2009 (online)</ref><ref>Boston student who admitted downloading, sharing music ordered to pay $675,000 to record cos. In: Chicago Tribune, 31. Juli 2009 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />online ( vom 22. Juni 2009 im Internet Archive))</ref>
Am 6. Januar 2010 wurde bekannt, dass die Verteidigung Tenenbaums ein neues Verfahren verlangte.<ref>USA: Verurteilter in Filesharing-Prozess will neues Verfahren. In: Heise.de, 6. Januar 2010 (online)</ref> Im Berufungsprozess ab Juni 2010 wurde die Höhe des Schadensersatzes herunterkorrigiert, auf 67.500 Dollar – ein Zehntel der ursprünglichen Strafe.<ref>Filesharing-Prozess - Richterin streicht drakonische Geldstrafe zusammen. In: Spiegel Online, 10. Juli 2010 (online)</ref> Tenenbaum erklärte, auch diese Strafe sei von ihm nicht bezahlbar.<ref> Judge slashes penalty in illegal music downloading case. In: Boston Globe, 9. Juli 2010 (online)</ref>
Im September 2011 wurde bekannt, dass in der Berufungsinstanz wieder ein Betrag von 675.000 Dollar festgesetzt wurde.<ref>gulli.com, 18. September 2011 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Der Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein.)</ref>
Mit Urteil vom 23. August 2012 wurde die Strafe in Höhe von 675.000 US-Dollar bestätigt.
Nachdem der Supreme Court die Verfassungsbeschwerde Tenenbaums im Mai 2012 verworfen hat, ist der Rechtswege in diesem Rechtsstreit ausgeschöpft.<ref>meu: Filesharer scheitert am Obersten Gerichtshof. In: Spiegel.de. 22. Mai 2012, abgerufen am 11. Oktober 2024.</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Archivierte Kopie ( des Vorlage:IconExternal vom 28. August 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
Im November 2015 erklärte Tenenbaum Insolvenz und im März 2016 hat das Gericht das gegen ihn gerichtete Urteil in Höhe von 675.000 US-Dollar aufgehoben.<ref>Joel N. Tenenbaum, Case 15-14315, District of Massachusetts</ref>
Einzelnachweise
<references />
Weblinks
- Joe fights back. Ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 11. Oktober 2024. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Tenenbaum, Joel |
| KURZBESCHREIBUNG | US-amerikanischer Student, Beklagter in einem viel beachteten amerikanischen Gerichtsverfahren wegen Filesharings |
| GEBURTSDATUM | 25. Dezember 1983 |