Zum Inhalt springen

Trauschein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. April 2026 um 14:37 Uhr durch imported>TaxonBot (Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Vorlage:Hinweisbaustein

Datei:Trauschein.jpg
Trauungs-Zeugnis aus Österreich von 1918

Der Trauschein beurkundet eine Trauung.

Im Pierer Lexikon von 1857 heißt es dazu, der Trauschein sei „… ein von einer weltlichen Behörde ausgestelltes Zeugniß, daß der Trauung eines verlobten Paares in bürgerlicher od. polizeilicher Rücksicht kein Hinderniß im Wege steht“; oder ein „… von einem geistlichen Amt ausgestelltes Zeugniß, daß zwei Personen wirklich ehelich verbunden sind“.<ref></ref> Ersteres nennt man heute Ehefähigkeitszeugnis.

Weil es einst nur kirchliche Trauungen gab, wird der Begriff im gesellschaftlichen Diskurs oft synonym zur Heiratsurkunde verwendet.<ref>Beispiel: Rudi Wais: Neues Unterhaltsrecht – Der Trauschein ist nicht viel wert. Augsburger Allgemeine, 5. November 2007, Stand: 6. November 2007</ref> Seitdem es staatlich und nicht nur kirchlich legitimierte Ehen gibt (in Deutschland seit dem Personenstandsgesetz von 1875), wird im deutschen Sprachraum in der offiziellen Bürokratie manchmal zwischen dem kirchlichen Trauschein und der standesamtlichen Heiratsurkunde unterschieden,<ref>Eintritt in die Glaubensgemeinschaft. help.gv.at, Stand: 23. Oktober 2007</ref><ref>Heiratsurkunde help.gv.at, Begriffslexikon; abgerufen am 7. November 2006</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Matrikenordnung – Richtlinien für die Führung der Kirchenbücher der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich (Memento des Vorlage:IconExternal vom 14. November 2004 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.univie.ac.at univie.ac.at, Fachbereichsbibliothek evangelische Theologie, Stand: 12. Juli 1999</ref> aber diese Unterscheidung wird nicht einheitlich von allen deutschsprachigen Behörden getroffen.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.wuerzburg.deStandesamt Würzburg (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref>

Dem allgemeinen Bedeutungsverlust der Ehe folgend, hat auch der Trauschein in den letzten Jahren an Bedeutung verloren. Dennoch ist der Begriff, wenn auch meist in der o. a. synonymen Bedeutung, in der Literatur, in der Musik (z. B. Udo Jürgens im Ehrenwerten Haus) und der Umgangssprache noch präsent.

Bis in das 19. Jahrhundert wurde er auch halb-lateinisch Copulations-Schein genannt,<ref>Trau-Schein. In: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 45, Leipzig 1745, Sp. 246 f.</ref> denn unter Copulation verstand man die Trauung.<ref></ref>

Einzelnachweise

<references />