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Gesundheitsrecht

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Vorlage:Hinweisbaustein Als Gesundheitsrecht wird das Recht des Gesundheitswesens verstanden, also das Sozialrecht, das Berufsrecht und weitere Vorschriften, die die Sozial- und die Privatversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, medizinische Rehabilitation über verschiedene Träger), die Tätigkeit von Leistungserbringern und den Betrieb der dazu notwendigen Infrastruktur (Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Apotheken, Rettungsdienste und dergleichen) regeln.

Im engeren Sinne wird manchmal auch das Recht der Ausübung der ärztlichen Heilkunde als „Gesundheitsrecht“ bezeichnet. Das Medizinrecht ist ein Teilgebiet des Gesundheitsrechts im weiteren Sinne.

Literatur

  • Josef Berchtold: Gesundheitsrecht: SGB V und SGB XI. 1. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2015, ISBN 978-3-8329-6161-9.
  • Ingwer Ebsen (Hrsg.): Handbuch Gesundheitsrecht. 1. Auflage. Huber, Bern 2015, ISBN 978-3-456-85246-1.
  • Thorsten Kingreen: Gesundheitsrecht: Konsolidierung, Kontexte, Konflikte – und eine Kongratulation, Gesundheitsrecht.blog Nr. 1, 2023, ISSN 2940-3170 (hss-opus.ub.ruhr-uni-bochum.de).
  • Gerhard Igl, Felix Welti (Hrsg.): Gesundheitsrecht. Eine systematische Einführung. 3. neu bearbeitete Auflage. Franz Vahlen, München 2018, ISBN 978-3-8006-5422-2.

Schriftenreihen