Zum Inhalt springen

Freibauer (Mittelalter)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Februar 2026 um 17:45 Uhr durch imported>Josef Moser (Siehe auch: mit Adel hat das nichts zu tun, dann aber auch die Edlinger gleich so wie die Freien).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Als Freibauer wurde im Mittelalter und bis zum Ende der Grundherrschaft ein Bauer bezeichnet, der eigenen Grund besessen hat und im Gegensatz zu den untertänigen Bauern in seiner Nachbarschaft keine Grunddienste (Fron oder Robot) zu leisten hatte.

Im Gegensatz zum Hörigen oder Leibeigenen bestand beim Freibauern kein Abhängigkeitsverhältnis zu deren Grundherren.<ref>Werner Rösener: Bauern im Mittelalter. 4., unveränderte Auflage. 1991, S. 228, (books.google).</ref> Die Freibauern waren meist die wohlhabendsten und wichtigsten Personen des Dorfes. Häufig waren sie Bürger der nächstliegenden Stadt. Wie deren Bürger waren sie lediglich Schutzuntertanen dieses Territorialherrens.

Siehe auch

Literatur

  • Werner Rösener: Bauern im Mittelalter. 4., unveränderte Auflage. Beck, München 1991, ISBN 3-406-30448-6.

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein