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Hopfmannsfeld

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Hopfmannsfeld
Koordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(313)&title=Hopfmannsfeld 50° 35′ N, 9° 19′ OKoordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(313) 50° 35′ 19″ N, 9° 18′ 49″ O
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Höhe: 463 (443–462) m ü. NHN
Fläche: 8,78 km²<ref name="lagis" />
Einwohner: 313 (Dez. 2011)<ref>Ortsteil-Profil Hopfmannsfeld. (PDF; 434 kB) Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), abgerufen im Mai 2020.</ref>
Bevölkerungsdichte: 36 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Februar 1972
Postleitzahl: 36369
Vorwahl: 06643
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Hopfmannsfeld ist ein Ortsteil der Gemeinde Lautertal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geographische Lage

Hopfmannsfeld liegt am Vogelsberg im Naturpark „Vulkanregion Vogelsberg“. Südlich des Ortes verläuft die Landesstraße 3139.

Geschichte

Ortsgeschichte

Das Dorf war bis ins Hochmittelalter im Besitz der Abtei Hersfeld. Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Hopfmannsfeld erfolgte im Jahr 1276: „bona sua Holsmannesfeld“ (ihre Güter in H.).<ref>Wenck III, Nr. 165, S. 144.</ref> 1287 lautet der urkundliche Eintrag: „in Engelrodt und Holtzmansfelt“.<ref>Joannis, Spicilegia. Nr. 9, S. 386.</ref> 1358, als der Ort schon im Besitz der Riedesel war, heißt es in den Urkunden: „zu Holtzmansfelt.“<ref>Eduard Edwin Becker: Riedesel Urkunden. Nr. 149, S. 41.</ref> Am Ägidiustag, dem 1. September 1320, wurde ein Vertrag zwischen Eberhard, Edlem von Breuberg, ein Vertrag mit den Brüdern Johann, Traboto und Heinrich von Eisenbach geschlossen. Gegenstand des Vertrages waren das Gericht Engelrod, das Gericht zu Hopfmannsfeld, die Mühle zu Alsfeld, das Gericht zu Frischborn und das „... forwercke zu Bruwertswende ...“<ref>Georg Christian Joannis: Spicilegia. Ffm 1724. S. 416.</ref>

Der ursprüngliche Ortsname bedeutet der Ort, wo der Holzmann (Holzhauer, Holzarbeiter) wohnt. Zu einem Bedeutungswandel des Ortsnamens kam es in den nachfolgenden Jahrhunderten,<ref>Vgl. insgesamt Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973, S. 190 f.</ref> denn 1573 lautet nun der Ortsname „Hopmans Feldt .. Hopmes Feldt.“<ref>Geschichtsblätter für den Kreis Lauterbach 13 (1927), S. 21.</ref> Es wurde das Grundwort „Holzmann“ zu „Hoveman/Hofmann“. Mhd. bedeutet „Hoveman“: „der zu einem Hofe gehörende, ein Gehöft bewohnende Bauer“.<ref>Matthias Lexer: Mittelhochdeutsches Wörterbuch.</ref>

Bis zum Jahr 1629 gehörte Hopfmannsfeld zur Pfarrei Engelrod. In dieser Pfarrei war schon im Jahr 1527 die Reformation eingeführt worden.

Das Gericht Engelrod umfasste im 17. Jahrhundert die Orte Engelrod, Hopfmannsfeld, Eichenrod, Eichelhain, Lanzenhain, Hörgenau, Dirlammen, Rebgeshain, Blitzenrod und Frischborn.<ref>Werner Troßbach: Bauernbewegungen im Wetterau-Vogelsberg-Gebiet 1648–1806. Fallstudien zum bäuerlichen Widerstand im Alten Reich. Diss. Marburg 1985 = Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 52. S. 365–389, S. 366.</ref> Hier es zu bäuerlichen Aufständen, besonders im 18. Jahrhundert.

Ein Zeichen alter Gerichtsbarkeit ist der Galgen bei Hopfmannsfeld. Es handelt sich um einen sogenannten „zweischläfrigen“ Galgen, der 1707 errichtet wurde. Er besteht aus zwei Sandsteinsäulen, die mit einem Querbalken verbunden waren. Das Holz wurde 1891 verfeuert. Über Hinrichtungen an dem Hopfmannsfelder Galgen ist nichts bekannt. Weitere noch erhaltene Galgen in Hessen gibt es in Rixfeld, errichtet 1709, Hanau-Steinheim, Galgen Mudau, der allerdings schon in Baden-Württemberg liegt, Münzenberg, Oberndorf, Pfungstadt und der Beerfelder Galgen.<ref>Galgen von Hopfmannsfeld auf schloesser-hessen.de</ref>

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Hopfmannsfeld:

„Hopfmannsfeld (L. Bez. Lauterbach) evangel. Pfarrdorf; liegt im Vogelsberg, 2 St. von Lauterbach, und gehört dem Freiherrn von Riedesel. Man findet 57 Häuser und 304 evangelische Einwohner, so wie 1 Mühle. Die Einwohner beschäftigen sich stark mit der Flachsspinnerei, treiben aber solche nur im Winter. – Das vormalige Gericht Hopfmannsfeld gehörte Anfangs der Abtei Hersfeld, von welcher die Grafen von Orlamünde mit diesem Gerichte belehnt wurden. Aber 1287 sagte Hermann von Orlamünde der Abtei dieses Lehen zu Gunsten Gerlachs von Breuberg auf, welches Veranlassung zu langwierigen Streitigkeiten zwischen den Breubergern und Eisenbachern gab, indem diese hier begütert waren. Nachdem die Breuberger im Mannsstamm erloschen, und die Eppensteiner an ihre Stelle getreten waren, verkauften diese, 1333, diese Besitzungen den Eisenbachern auf Wiederkauf, und 1351 endlich ohne weitern Vorbehalt.“<ref name="GW">Vorlage:BibOCLC</ref>

Hopfmannsfeld war bis 1972 eine selbstständige Gemeinde. Zum 1. Februar 1972 wurde Hopfmannsfeld im Zuge der Gebietsreform in Hessen in die neu gebildete Gemeinde Lautertal eingegliedert.

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,<ref group="Anm.">Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.</ref> denen Hopfmannsfeld angehört(e):<ref name="lagis" /><ref>Vorlage:Verwaltungsgeschichte.de</ref><ref>Vorlage:BibOCLC</ref>

Die Zugehörigkeit des Gerichts Engelrod anhand von Karten aus Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866. </ref>

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Hopfmannsfeld ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Dafür wurde das standesherrliche „Landgericht Lauterbach“ geschaffen, das jetzt für Hopfmannsfeld zuständig war. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.<ref>Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 42,9 MB]).</ref> Im Zuge der 1853 durchgeführten Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen sollte der Sitz des Landgerichts von Altenschlirf nach Herbstein verlegt werden und dabei dessen Sprengel um die bis dahin zum Landgerichtsbezirk Lauterbach gehörigen Orte Dirlammen, Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Hörgenau, Hopfmannsfeld und Lanzenhain erweitert werden<ref>Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:
1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221–230)</ref>, dies geschah jedoch beides erst mit Wirkung zum 1. September 1854.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Herbstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.<ref>Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 17,8 MB]).</ref>

Am 1. Juli 1957 verlor das Amtsgericht Herbstein seine Selbständigkeit und wurde endgültig – nachdem es dies schon zu Ende des Zweiten Weltkrieges war<ref>Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Darmstadt vom 29. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstellen Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Altenstadt des Amtsgerichts Ortenberg</ref> – zur Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach.<ref>Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation (§2) vom 6. März 1957. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1957 Nr. 5, S. 16 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 298 kB]).</ref> Am 1. Juli 1968 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben.<ref>Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten) (Punkt 755) vom 11. Juni 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr. 27, S. 1010 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 2,8 MB]).</ref> Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben<ref>Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 24, S. 507–508 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 1,4 MB]).</ref> und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld.<ref>Vierte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Art. 1 §4 Abs. 1 (GVBl. I S. 552) vom 29. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 25, S. 552 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 1,2 MB]).</ref> Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.<ref>Fünfte Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz. (Artikel 1, Abs. 2. aa)) vom 9. Dezember 2010. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2010 Nr. 25, S. 709 f. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 148 kB]). Bezieht sich auf die Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums der Justiz (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz) (GVBl. II 210-98) vom 26. Oktober 2008. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2008 Nr. 17, S. 822 ff. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 116 kB]).</ref> Jetzt sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

Die Zahl der Haushalte in Hopfmannsfeld entwickelte sich von 47 Anno 1705 auf 51 Haushalte im Jahr 1753. 1789 zählte der Ort 55 Haushalte.<ref>Werner Troßbach: Agrarkonflikte. S. 560. Anm. 18.</ref>

• 1800: 313 Einwohner<ref name="Adr-LG-HD-1800" />
• 1806: 254 Einwohner, 53 Häuser<ref name="Adr-LG-HD-1806" />
• 1829: 304 Einwohner, 57 Häuser<ref name="GW" />
• 1867: 391 Einwohner, 59 bewohnte Gebäude<ref name="WP">Vorlage:BibOCLC</ref>
• 1875: 358 Einwohner, 56 bewohnte Gebäude<ref name="WP75">Vorlage:BibOCLC</ref>
Hopfmannsfeld: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2011
Jahr  Einwohner
1800
  
313
1806
  
254
1829
  
304
1834
  
292
1840
  
322
1846
  
361
1852
  
368
1858
  
349
1864
  
380
1871
  
367
1875
  
358
1885
  
344
1895
  
370
1905
  
339
1910
  
318
1925
  
316
1939
  
289
1946
  
443
1950
  
393
1956
  
327
1961
  
312
1967
  
311
1970
  
295
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
279
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: <ref name="lagis" />; Zensus 2011<ref name="Z2011">Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.</ref>

Religionszugehörigkeit

• 1829: 304 evangelische (= 100 %) Einwohner<ref name="GW" />
• 1961: 299 evangelische (= 95,83 %), 12 katholische (= 3,85 %) Einwohner<ref name="lagis" />

Politik

Ortsvorsteher ist Klaus Köhler (Stand September 2017).<ref>Ortsvorsteher. In: Internetauftritt der Gemeinde Lautertal. Abgerufen am 10. Dezember 2017.</ref>

Kultur und Sehenswürdigkeiten

  • Kirche mit Pfarrhaus

1596 ist die erste Kirche nachgewiesen. Sie wurde 1731 wegen Baufälligkeit abgebrochen und durch ein neues Gotteshaus – erbaut 1733/34, letztmals renoviert 1989 – ersetzt. Aus dem Jahr 1632 stammt der Taufstein im Inneren der evangelischen Kirche.

Vereine

  • Spvgg. Hopfmannsfeld Eichenrod
  • Jugendclub Hopfmannsfeld
  • Freiwillige Feuerwehr Hopfmannsfeld
  • Frauengemeinschaft Dirlammen/Hopfmannsfeld
  • Männergesangverein Hopfmannsfeld
  • Gemischter Chor „Vivida“

Regelmäßige Veranstaltungen

  • Zeltkirmes
  • Faschingsfeier
  • Backhausfest
  • Oktoberfest
  • Heringsfest

Infrastruktur

  • Im Ort gibt es ein Dorfgemeinschaftshaus.
  • Das Pfarrhaus wird nach einem Umbau heute als Jugendbegegnungsstätte mit 33 Betten genutzt.

Literatur

  • Vorlage:HessBib
  • Gerhard Fiedler: Flurgeographische Untersuchungen in den Gemarkungen Hopfmannsfeld und Stockhausen im nordöstlichen Vogelsberg. Lauterbach 1971.

Weblinks

Commons: Hopfmannsfeld – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen <references group="Anm." />

Einzelnachweise <references> <ref name="lagis">Hopfmannsfeld, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 4. Mai 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). </ref> <ref name="Adr-LG-HD-1800"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 231 ff. (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="Adr-LG-HD-1806"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 280 ff. (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="PR"> Vorlage:BibOCLC </ref> <ref name="NLVK"> Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 426 (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> <ref name="STH-Oberhessen"> Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 158 ff. (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> </references>

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