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Topf-Konservierungsmittel

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Topf-Konservierungsmittel sind nach dem Chemikalienrecht der EU und der Schweiz Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit.<ref>Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-ProduktenVorlage:Abrufdatum.</ref><ref>Verordnung über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem Chemikaliengesetz (Biozid-Meldeverordnung – ChemBiozidMeldeV). (PDF; 46 kB) Bundesumweltministerium, 14. Juni 2011, abgerufen am 24. Juni 2018.</ref><ref>SR: 813.12 – Verordnung vom 18. Mai 2005 über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP), Anhang 10</ref><ref>Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von BiozidproduktenVorlage:Abrufdatum.</ref>

Dazu gehören:

„6.01 Konservierungsmittel für Wasch- und Reinigungsmittel. Biozidprodukte zur Konservierung von Reinigungsmitteln für den Haushalt oder für industrielle Verwendung, zur Konservierung von Wasch- oder Abwaschmitteln oder von Flüssigseifen.“

„6.02 Sonstige Topf-Konservierungsmittel. Zur Konservierung aller übrigen chemischen Produkte: Farben, Klebstoffe, Schmiermittel, Treibstoffe, Enzymlösungen, Betonzusätze usw.“<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Erläuterungen zum Gesuch um Zulassung ZN für ein Biozidprodukt (Memento vom 12. Januar 2016 im Internet Archive).</ref>

Quellen

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein