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Amtsgericht Bergheim

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Motiv: Amtsgericht Bergheim

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BW

Bergheim ist Sitz des Amtsgerichtes Bergheim (AG Bergheim), das für die Städte Elsdorf, Bedburg, Bergheim und Pulheim im nördlichen Rhein-Erft-Kreis zuständig ist. In dem 315 km² großen Gerichtsbezirk leben rund 163.000 Menschen. Außerdem ist das Amtsgericht Bergheim für die Landwirtschaftssachen der Amtsgerichtsbezirke Bergheim, Brühl, Kerpen und Köln zuständig.

Übergeordnete Gerichte

Das dem Amtsgericht Bergheim übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Köln, das wiederum dem Oberlandesgericht Köln untersteht.

Geschichte

In Bergheim bestand bis 1879 das Friedensgericht Bergheim. Das königlich preußische Amtsgericht Bergheim wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Köln im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Bergheim. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Bergheim außer dem Teil, der dem Amtsgericht Kerpen zugeordnet war.<ref>Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 559, Digitalisat</ref> Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Bedburg gehalten.<ref>Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 413 online</ref>

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

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Koordinaten: 50° 57′ 15″ N, 6° 38′ 2,5″ O

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