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Feuerpolizei

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Als Feuerpolizei wird eine Behörde bezeichnet, die u. a. den Brandschutz und Feuerungsanlagen überwacht. Diese Aufgabe übernimmt meistens entweder die Feuerwehr oder das Bauamt.

Der Begriff Feuerpolizei wird heute hauptsächlich in Österreich und in der Schweiz verwendet und war bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts auch in Deutschland gebräuchlich.<ref>Franz-Josef Sehr: Das Entstehen der Pflichtfeuerwehren im Heimatgebiet – Ein staatlicher Versuch zur Brandbekämpfung. In: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Landkreis Limburg-Weilburg 2024. Limburg 2023, ISBN 3-927006-61-0, S. 230–237.</ref>

Die Feuerpolizei ist für den Schutz von Personen und Sachen zuständig, indem sie Brände durch die Gewährleistung intakter Flucht- und Rettungswege sowie durch eine zuverlässige Brandabschnittsbildung abwehrt. Die Feuerpolizei trifft alle Maßnahmen, die zur Verhinderung von Brandausbruch, Brandausbreitung und Explosionen erforderlich sind.<ref>Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen. (PDF; 46 kB) 861.1. In: www2.zhlex.zh.ch. Kanton Zürich, 24. September 1978, abgerufen am 22. Februar 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Sie widmet sich außerdem:

  • dem vorsorglichen baulichen Brandschutz,
  • der Förderung des Gefahrenbewusstseins in der Öffentlichkeit,
  • der Ausbildung der Brandschutzfachmänner/-frauen VKF (früher: kommunaler Brandschutzexperte),
  • der Ausbildung der Brandschutzexperten VKF (früher: kantonaler Brandschutzexperte).

Sie

Als Adjektiv taucht das Wort „feuerpolizeilich“ bisweilen auf Warnschildern, in Hausordnungen und so weiter auf.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />