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Enktesis

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Enktesis ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) bezeichnet das Recht von Bürgern anderer Staaten zum Erwerb von Grund und Boden im antiken Griechenland.

Nur Bürger konnten in Athen Grundstücke besitzen. Metöken, die in Athen lebenden Ausländer, waren nicht voll rechtsfähig. Sie durften kein Eigentum an Grundstücken erwerben. Dieses Recht konnte ihnen individuell durch Beschluss der Ekklesia (Volksversammlung) verliehen werden.

Eine andere Möglichkeit, das Vorrecht der enktesis ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)), d. h. des Erwerbs von Grund und Boden ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)), sowie von Vieh und Sklaven ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) zu verleihen, bestand in zwischenstaatlichen Verträgen. Insbesondere in hellenistischer Zeit gehörten die Epigamie und die Enktesis zu den wichtigsten Vertragsbestimmungen bei zwischenstaatlichen Isopolitieverträgen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />online-Lexikon Sphinx-Suche (Memento des Vorlage:IconExternal vom 7. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sphinx-suche.de</ref> Ein Beispiel ist der Grenz-, Isopolitie- und Bündnisvertrag zwischen Aitolischem und Akarnanischem Bund 263/62 v. Chr.<ref>Inscriptiones Graecae 9, 1², 3 = Wilhelm Dittenberger, Sylloge 421 A (griechischer Text, deutsche Übersetzung).</ref>

Einzelnachweise

<references />