Zum Inhalt springen

Erholungswald

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. März 2025 um 11:26 Uhr durch imported>Aka (Abkürzung korrigiert, Kleinkram).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Datei:ErholungswaldFL.jpg
Aufnahme aus dem Stadtwald Flensburg

Ein Erholungswald ist ein Waldgebiet insbesondere im Umfeld großer Ballungszentren, das vorrangig der Erholung der Bevölkerung dient. Dieser Nutzungsart wird gegenüber einer planmäßigen forstwirtschaftlichen Nutzung und dem Naturschutz Vorrang eingeräumt.

Beschreibung

Erholungswälder zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahe an städtischen Wohngebieten, im Umfeld von Ballungsräumen oder in Fremdenverkehrsgebieten liegen, wodurch eine Funktion als Naherholungsraum besteht.

Strukturell weisen sie meist einen alten Baumbestand auf, sind durch ein dichteres Wegenetz (Wander-, Radfahr- und Reitwege) erschlossen und haben Parkplätze am Waldrand. Oft finden sich dort Freizeitinfrastruktur wie Sitzgelegenheiten, namentlich gekennzeichnete Wege, Waldlehrpfade, Spiel- und Lagerwiesen, ab und an auch fest installierte Sportgeräte, Sportpfade, Kinderspielplätze, kleine Hütten, Tiergehege und Kulturelemente wie Gedenksteine.

Im Gegensatz zu Parkanlagen überwiegt in Erholungswäldern eine geschlossene und gemischte Waldlandschaft ohne durchgehende Wiesen- und Freiflächen.

Rechtliche Grundlage

Deutschland

Datei:ErholungswaldSchild.jpg
Beispiel, für die Kennzeichnung eines ausgewiesenen Erholungswaldes durch ein Hinweisschild in Schleswig-Holstein

Der Erholungswald ist in Deutschland eine Sonderkategorie von Wald, die im Bundeswaldgesetz und in den Landeswaldgesetzen verankert ist.

So heißt es in § 13 Bundeswaldgesetz:

„(1) Wald kann zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten.“

1993 waren in der Bundesrepublik Deutschland 215.210 ha Erholungswald ausgewiesen.<ref>Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Nationaler Waldbericht der Bundesrepublik Deutschland. 1994, o. n. A.</ref>

Österreich

Erholungswald ist eine Schutzkategorie im Forstgesetz (1975), nach § 36.<ref name="Forstgesetz">§ 36 Erklärung zum Erholungswald, Forstgesetz 1975. Stf. BGBl. Nr. 440/1975, im Abschnitt C. Benützung des Waldes zu Erholungszwecken (i.d.g.F. online, ris.bka).</ref>

„(1) Besteht an der Benützung von Wald für Zwecke der Erholung ein öffentliches Interesse, weil
a) für die Bevölkerung bestimmter Gebiete, insbesondere von Ballungsräumen, ein Bedarf an Erholungsraum besteht, der infolge seines Umfanges in geordnete Bahnen gelenkt werden soll, oder
b) die Schaffung, Erhaltung und Gestaltung von Erholungsräumen in Fremdenverkehrsgebieten wünschenswert erscheint,
so kann die Erklärung zum Erholungswald (Abs. 3) beantragt werden“

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />