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Tagenbaren

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ursprünglich ist Tagenbaren ein niedersächsischer Rechtsbegriff des 16. und 17. Jahrhunderts mit der Bedeutung von freien Eltern gezeugt und geboren.<ref name="KT" /><ref name="HS1" /> Seit dem 19. Jahrhundert<ref name="HS1" /> wird die Bezeichnung auf Bremer bezogen, die von in Bremen geborenen Eltern abstammen und auch selbst in Bremen aufgewachsen sind.<ref name="KT" /> Das Wort wird auch als Adjektiv (tagenbaren Bremer) verwendet.

Der Begriff ist nur eine der Definitionen des „echten Bremers“ in der Tradition der sozialen Abgrenzung (z. B. Achtklassenwahlrecht).<ref name="HS2" /> Andere sind mündlich überliefert<ref>Beispiel: Man muss schon drei Generationen auf dem Riensberger Friedhof (liegen) haben, um echter Bremer zu sein.</ref>, womit sich engere Auslegungen des Tagenbaren erklären.

Einzelnachweise

<references> <ref name="KT">Werner Kloos, Reinhold Thiel: Bremer Lexikon. 3. Auflage. Hauschild Verlag, Bremen 1997, ISBN 3-931785-47-5, S. 340.</ref> <ref name="HS1"> Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon. 2., aktualisierte, überarbeitete und erweiterte Auflage. Edition Temmen, Bremen 2003, ISBN 3-86108-693-X, S. 873. </ref> <ref name="HS2">Herbert Schwarzwälder: Wirtschaftliche, soziale, politische Strömungen in Bremen um 1900. In: Hartmut Roder (Hrsg.): Bremen – Handelsstadt am Fluss. Hauschild, Bremen 1995, ISBN 3-929902-87-7, S. 18–24 (Text zu einem Bild von 1890: Der Arbeiter galt noch nicht als „echter Bremer“.). </ref> </references>