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Betriebshalt

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Als Betriebshalt wird im Eisenbahnbetrieb ein Halt eines Zuges bezeichnet, der dem Bahnbetrieb dient. Dabei wird unterschieden zwischen fahrplanmäßigen Betriebshalten – beispielsweise dem Abwarten eines Gegenzuges auf eingleisigen Strecken (Zugkreuzung) oder der Überholung eines stehenden Güterzugs durch einen Reisezug – und außerplanmäßigen Betriebshalten – beispielsweise aufgrund von Störungen.

Im Gegensatz zum Verkehrshalt erfolgt bei einem Betriebshalt kein Fahrgastwechsel bzw. Güteraustausch.

Literatur

  • Pachl, Jörn: Systemtechnik des Schienenverkehrs. Teubner, Stuttgart 1999, ISBN 3-519-06383-2, S. 283.