Hofreite
Eine Hofreite, Hofraite oder Hofstatt (lateinisch area, in Bündner Urkunden lateinisch solamen)<ref Name="HLFL">Vorlage:HLFL</ref> ist je nach örtlich üblicher Siedlungsform
- der von den Gebäuden eines Gehöfts umschlossene Hofraum,
- der um den Hof liegende Raum,
- die Hofstelle mit Bauernhaus, Nebengebäuden,<ref>Deutsches Rechtswörterbuch: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Erläuterung mit zahlreichen historischen Fundstellen ( des Vorlage:IconExternal vom 13. November 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref> umfriedetem Garten und Misthaufen.<ref Name="HLFL" />
Das Wort stammt von mittelhochdeutsch reide für Umkreis.<ref Name="HLFL" /> Es steht zu Hof, Anwesen, Haus, Heimstätte‘ und wohl zu -reit/reut ‚Rodung‘, bezeichnet also den durch Rodung für den Hof geschaffenen unmittelbareren Bau- und Wirtschaftsraum als Name der Urbarmachung.
In Hessen wird umgangssprachlich unter einer Hofreite speziell ein landwirtschaftliches Anwesen innerhalb eines Orts in geschlossener Bauweise (Dreiseithof) verstanden.
Das Wort ist in Siedlungsnamen in allen Varianten, die -reit/reut bildet, verbreitet, etwa Hofreith, Hofreuth. Entsprechend finden sich auch häufigere Herkunftsnamen wie Hofreiter oder Hofstätter.
Siehe auch
- Als Hofstattrechte wurden Rechte, die statt mit dem Haus mit der Hofstatt verbunden waren, bezeichnet.<ref Name="HLFL" />
- Unter Hofstelle versteht man im rechtlichen Sinne einen Bauernhof.
Einzelnachweise
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