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Ehrentitel

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Vorlage:Hinweisbaustein Ein Ehrentitel wird zur Würdigung einer Person, eines Ortes, einer Gruppe oder anderen Namens verliehen. Die Praxis der Verleihung von Ehrentiteln und ihr Umgang damit sind historisch und kulturell sehr unterschiedlich.

In Deutschland gibt es akademische Grade (fungieren nur dann wie Ehrentitel, wenn sie nicht für die akademische Karriere erforderlich sind) sowie akademische und nichtakademische Titel. Zu den Letztgenannten gehört auch der Titel Professor, wenn er verdienten Künstlern staatlich verliehen wird, also keine Amts- und Berufsbezeichnung ist. In Österreich sind zudem Berufstitel sehr verbreitet.<ref>Hans-Ulrich Krantz (Begründer): Orden und Ehrenzeichen in der Bundesrepublik Deutschland. Vollständig neu bearbeitet von Johannes Ottinger. 2. Auflage. Mittler, Herford 1977, ISBN 3-87547-172-5, S. 127–131.</ref>

Zu den religiösen Ehrentiteln zählen:

Zu den Ehrentiteln für Herrscher und Gottheiten zählen:

Es können außerdem nicht nur Personen, sondern auch Orte mit besonderen Ehrentiteln versehen werden. Beispiele hierzu wären Lutherstadt und Mozartstadt.

Zahlreiche Ehrentitel in der DDR entsprechen dem sowjetischen Vorbild.<ref>Gesetz über die Stiftung des Vaterländischen Verdienstordens (GBl. S. 447)</ref> Beispiele:

Zu weiteren Ehrentiteln in realsozialistischen Staaten siehe beispielsweise Volkskünstler (Ehrentitel).

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Ehrentitel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />

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