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Marinestabsarzt

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Der Marinestabsarzt war ein Dienstgrad der Bundeswehr. In der Bundesmarine entsprach er dem Dienstgrad Stabsarzt in Heer und Luftwaffe.

Geschichte

Mit der zweiten Ausfertigung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung und Entlassung sowie die Uniform der freiwilligen Soldaten vom 1. Februar 1956 (BGBl. 1956 I S. 63) wurde für Marinesanitätsoffiziere der Dienstgrad Marinestabsarzt eingeführt. Entsprechende Sanitätsoffiziere des Heeres und der Luftwaffe führten den gleichzeitig geschaffenen Dienstgrad Stabsarzt; ranggleiche Offiziere der Marine waren Kapitänleutnante. Der Dienstgrad Marinestabsarzt entfiel gleichzeitig mit dem Dienstgrad Marineoberstabsarzt mit der sechsten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966 (BGBl. 1966 I S. 325). Seitdem führen entsprechende Marineuniformträger ebenfalls den Dienstgrad Stabsarzt.

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