Mischkurs
Der Mischkurs ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)), auch Mischpreis oder Mittelkurs, ist im Börsenhandel eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den theoretischen Aktienkurs bei der Emission junger Aktien nach einer Kapitalerhöhung wiedergibt.
Allgemeines
Werden Junge Aktien ausgegeben, so geschieht dies oft zu einem günstigeren Preis als dem jeweils aktuellen Börsenkurs der alten Aktie entspricht. Dieser Abschlag ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) stellt einen Anreiz für bestehende sowie potentielle neue Aktionäre dar, in die jungen Aktien zu investieren. Dieser Abschlag ist auch einer der Gründe, weshalb ein Bezugsrecht für die Altaktionäre interessant ist bzw. stellt er die Grundlage für die Ermittlung des Wertes der Bezugsrechte dar.
Ermittlung
Der Mischkurs entspricht dem arithmetischen Mittel der Preise von jungen und alten Aktien, also die Anzahl der Altaktien mit dem aktuellen Aktienkurs multipliziert, zu diesen das Produkt aus Anzahl junger Aktien und Emissionspreis der neuen Aktien addiert und dieses durch die Summe der Anzahl junge Aktien zuzüglich Anzahl alte Aktien dividiert:<ref>Angela Bol: Corporate Governance: Normen, Legitimation und Praktiken in deutschen Unternehmen, 1870–1930. Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 2021, ISBN 978-3-11-071699-3 (google.de [abgerufen am 12. Dezember 2025]).</ref>
- <math>\text{Mischkurs} = \frac{\text{(Anzahl Altaktien} \cdot \text{Aktienkurs}) + \text{(junge Aktien} \cdot \text{Emissionspreis})}{\text{Anzahl Altaktien} + \text{junge Aktien}}</math>
Der theoretische Wert des Bezugsrechts ergibt sich wie folgt:
- <math>\text{Bezugsrecht} = \frac{\text{Alter Aktienkurs} - \text{Ausgabepreis neue Aktien}}{\text{Bezugsverhältnis} + 1}</math>
Literatur
- Ulrich Ermschel, Christian Möbius, Holger Michael Wengert: Investition und Finanzierung (= BA KOMPAKT). 4. Aufl. 2016. Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg 2016, ISBN 978-3-662-49009-9, 3.3.1 Außenfinanzierung.
Einzelnachweise
<references />