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Spolium

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. März 2024 um 09:11 Uhr durch imported>Gunnar.Kaestle (BKS-Stil: Kurzkommentar, siehe Link. Hier ist mit Spoilum der Vorgang der unrechtmäßigen Besitzübernahme gemeint, nicht der "geraubte" Besitz selber wie in der Zeile obendrüber. Wikipedia:WikiProjekt_Recht/Qualitätssicherung#c-R2Dine-20240318090800-Hajo-Muc-20240318005100).
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Spolium (lateinisch „Beute“, „Raub“, ursprünglich „abgezogenes Fell“) steht für:

  • eigenhändig im Zweikampf erbeutete Rüstung eines besiegten feindlichen Feldherrn, siehe Spolia opima
  • Nachlass eines katholischen Geistlichen, siehe Spolienrecht
  • Vorgang einer eigenmächtigen Besitzentsetzung, siehe Spolienklage
  • Spolie, wiederverwendetes Fragment eines älteren Bauwerks

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