Zum Inhalt springen

Wirtschafts-Identifikationsnummer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Januar 2026 um 22:49 Uhr durch imported>Ilumeo (Verfahren).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO; Abk.: W-IdNr.) ist ein eindeutiges und dauerhaftes Identifikationsmerkmal für Steuerzwecke bei wirtschaftlich Tätigen in Deutschland (§ 139a Abs. 3 AO).<ref name="bzst">BZSt - Wirtschaftsidentifikationsnummer. Abgerufen am 20. Dezember 2024.</ref> Die Vergabe erfolgt stufenweise und hat am 1. November 2024 begonnen.<ref name="bfm1">Fragen und Antworten zur Wirtschafts-Identifikationsnummer. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 2. November 2024.</ref>

Wirtschaftlich Tätige sind:

Sind natürliche Personen wirtschaftlich tätig, erhalten sie zusätzlich zur persönlichen Steueridentifikationsnummer eine W-IdNr., sodass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt werden kann.

Aufbau

Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zusätzlich wird ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal (-00001, -00002 usw.) für verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten ergänzt.

Beispiel W-IdNr.: DE123456789-00001

Verfahren

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt nach und nach die W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde und teilt diese dem wirtschaftlich Tätigen mit, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Wurde bereits vor der Einführung der W-IdNr. eine USt-IdNr. vergeben, erfolgt keine gesonderte Mitteilung: Die W-IdNr. entspricht in dem Fall der USt-IdNr. zzgl. dem Suffix -00001.<ref>Öffentliche Bekanntmachung über die Vergabe und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Bundeszentralamt für Steuern, 30. Oktober 2024;.</ref>

In der ersten Stufe wird die Nummer an wirtschaftlich Tätige vergeben, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer sind. Voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 bekommen alle anderen wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. zugewiesen. Werden mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt, vergibt das BZSt ab dem 4. Quartal 2027 weitere Unterscheidungsmerkmale (bspw. -00002 für eine zweite wirtschaftliche Tätigkeit).<ref>https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html</ref>

Am 3. Oktober 2024 trat die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV) in Kraft.<ref>Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung. In: Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 2. Oktober 2024.</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein