Zum Inhalt springen

Generalpächter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Januar 2025 um 07:34 Uhr durch imported>Wheeke (HC: +Kategorie:Steuerrechtsgeschichte; ±Kategorie:SozialgeschichteKategorie:Sozialgeschichte (Mittelalter)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Vorlage:HinweisbausteinGeneralpächter hießen ursprünglich die Hauptpächter von Zöllen, Monopolen und anderen Steuern, die ihrerseits ihre Rechte meist an Unterpächter übertrugen. Diese Einrichtung wurde aber in Deutschland bereits 1790 aufgehoben. Sie bestand nur in der Domänenverwaltung fort.

Eine besondere Bedeutung erlangte das System der Steuerverpachtung, die Ferme générale, im Königreich Frankreich vor 1790.