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Absetzung (Steuerrecht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Absetzung umfasst mehrere Bedeutungen.

Steuerrecht

Es muss nur der Teil der Einnahmen versteuert werden, der übrig bleibt, nachdem folgende Aufwendungen abgezogen wurden:

Steuerhehlerei

Absetzen bedeutet hier, eine Sache an einen Dritten – unabhängig von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit<ref name="Rolletschke/Kemper, Steuerverfehlungen" /> – zu veräußern.<ref name="Fischer, StGB" />

Sozialrecht (Deutschland)

Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Mehraufwendungen für Verpflegung, Werbungskostenpauschale und Entfernungspauschale regelt § 6 der Sozialgeld-Verordnung des Arbeitslosengelds II.<ref name="ALG II-V" />

Einzelnachweise

<references> <ref name="Rolletschke/Kemper, Steuerverfehlungen">Stefan Rolletschke/Jutta Kemper: Steuerverfehlungen. § 374 AO Rz. 17.</ref> <ref name="Fischer, StGB">Thomas Fischer: StGB. § 259 Rz. 18.</ref> <ref name="ALG II-V">Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung, § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge</ref> </references>

Weblinks

Wiktionary: von der Steuer absetzen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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