Spielabbruch (Handball)
Ein Spielabbruch im Handball ist die Entscheidung des Schiedsrichters, ein Spiel abzubrechen und dieses nicht innerhalb der regulären Spielzeit zu Ende zu führen.
Regelung
Die Entscheidung über einen Spielabbruch fällen die Schiedsrichter oder im Fall von nur einem Unparteiischen, der Schiedsrichter. In den Handballregeln wird dies durch Regel 17:12 wie folgt geregelt:<ref>handballregeln.de, Regel 17: Die Schiedsrichter</ref>
„Die Schiedsrichter haben das Recht, ein Spiel zu unterbrechen oder abzubrechen. Vor einer Entscheidung, das Spiel abzubrechen, müssen alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Spiels ausgeschöpft werden.“
Wann ein Handballspiel abzubrechen ist, liegt weitgehend im Ermessensspielraum der Schiedsrichter. Die Gründe hierfür können sehr vielfältiger Natur sein. Die Handballregeln geben als möglichen Abbruchgrund nur bezüglich der Anzahl der Spieler in Regel 4:1 einen Hinweis, der aber ebenso im Ermessensspielraum der Schiedsrichter liegt:<ref>handballregeln.de, Regel 4: Mannschaft, Auswechselung, Ausrüstung</ref>
„Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft auf der Spielfläche unter 5, kann weitergespielt werden. Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, ob und wann ein Spiel abzubrechen ist (17:12)“
Einige Handballverbände geben in ihrer Schiedsrichterordnung Richtlinien für Spielabbrüche. Der Landesverband Rheinhessen gibt beispielsweise Folgendes vor:<ref>Landesverband Rheinhessen, Schiedsrichterordnung, vom 12. Mai 2007 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref>
„Ein Spiel kann vom Schiedsrichter abgebrochen werden,
a) wenn plötzlich eintretende Witterungseinflüsse oder sonstige Umstände ein regelgerechtes Spiel nicht mehr zulassen,
b) wenn Ausschreitungen von Spielern oder Zuschauern die Weiterführung unmöglich machen,
c) bei Widersetzlichkeiten, schwerer Bedrohung oder Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter,
d) wenn eine Mannschaft den Abbruch berechtigt verlangt,
e) wenn er den Abbruch aus zwingenden sportlichen Gründen für notwendig hält.
Eine Mannschaft kann den Spielabbruch verlangen, wenn ihre Spielerzahl unter die nach den Regeln erforderliche Mindestzahl gesunken ist.
Zum Abbruch eines Spiels ist der Schiedsrichter erst dann berechtigt, wenn alle Möglichkeiten zur Weiterführung erschöpft sind. Er soll insbesondere in den Fällen zu b) - d) den Mannschaften eine Bedenkzeit von 3 Minuten einräumen uns sich erst nach deren erfolglosem Ablauf zum endgültigen Spielabbruch entschließen.“
Beispiele für Spielabbrüche
Beispiele für die Ursachen von Spielabbrüchen sind:
- Durch Zeitstrafen bedingt zu wenige Spieler einer Mannschaft auf der Spielfläche<ref>Union Handball St. Pölten</ref>
- Zu wenige Spieler einer Mannschaft wegen Disqualifikationen<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Nikoleit J, 2. + 7. Herren - Ein total verrückter Sonntagabend, vom 23. September 2007 ( des Vorlage:IconExternal vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
- Durch Verletzungen zu wenige spielfähige Spieler einer Mannschaft<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Neustadt bringt mit seiner Verletztenmisere beim HSV Rhein Nette nur noch 52 Minuten, 2005, abgerufen am 4. Januar 2007 ( des Vorlage:IconExternal vom 14. Dezember 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
- Akute schwerwiegende Erkrankung eines Spielers während des Spiels<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />vfb-driedorf.de vom 18. Dezember 2007, Gelungene Revanche ( des Vorlage:IconExternal vom 25. September 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
- Schwere akute Verletzung eines Spielers während des Spiels<ref>hsv-hockenheim.de, Teufel HG, Spielabbruch überschattet VSC - HSV Ib, abgerufen am 4. Januar 2007</ref>
- Angst eines Trainers um die Gesundheit seiner Spieler<ref>RP-Online.de vom 21. November 2006, Handball brutal: Spielabbruch beim TVK</ref>
- Bedrohung des Schiedsrichters durch Betreuer<ref>tsv-pfungstadt-handball.de, Spielabbruch bei der weiblichen C2 Jugend, abgerufen am 4. Januar 2007 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref>
- Ausfall der Beleuchtungsanlage<ref>www.handball-pfullendorf.de, TVP gehen in St. Georgen die Lichter aus, abgerufen am 4. Januar 2007 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref><ref>tsvwolfratshausen.de, Spielabbruch wegen komplettem Stromausfall in der Beleuchtungsanlage., abgerufen am 4. Januar 2007 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref>
- Undichtes Hallendach<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />vfb-driedorf.de vom 29. September 2007, Spielabbruch durch undichtes Hallendach ( des Vorlage:IconExternal vom 25. September 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
- Schwerwiegende gesundheitliche Probleme beim Trainer<ref>PSV Recklinghausen, Spielabbruch nach Herzproblemen, abgerufen am 4. Januar 2007 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref>
- Prügelei zwischen Spielern<ref name="pruegelei">main-rheiner.de vom 10. März 2007, Harte Strafen für Handballer (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref>
- Der Gastgeber macht von seinem Hausrecht Gebrauch und untersagt die Fortführung des Spiels<ref>handball-world.com Harz: Spielabbruch in der Oberliga Niederrhein, vom 1. Oktober 2012</ref>
- Der Trainer nimmt aus Protest seine Mannschaft vom Spielfeld
Konsequenzen eines Spielabbruchs
Die Rechtsordnung des DHB gibt den Rahmen für die Konsequenzen eines Spielabbruches vor. Nach § 19 verliert die Mannschaft, die den Spielabbruch verschuldet hat. Die Kosten für einen Spielabbruch durch einen Verein oder eine Mannschaft regelt § 25.<ref name="ro">dhb.de, Rechtsordnung vom 1. Juli 2007 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref>
Im Fall, dass Unsportlichkeiten der Grund des Spielabbruches waren, greift § 16:<ref name="ro"/>
„Bricht ein Schiedsrichter wegen Unsportlichkeiten ein Spiel ab, sind die Schuldigen ohne Rücksicht auf die sich aus der Spiel- oder Rechtsordnung ergebende Spielwertung zu bestrafen. Die Spielleitende Stelle beantragt eine Entscheidung bei der zuständigen Rechtsinstanz und unterrichtet davon die Beteiligten.“
In manchen Fällen können auch beide Mannschaften mit Punktabzug bestraft werden.<ref name="pruegelei"/>
Einzelnachweise
<references/>
Siehe auch
- Handballregeln der IHF (Stand 1. Juli 2010) (PDF; 1,5 MB)