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Utphe

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Utphe
Stadt Hungen
Koordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(682)&title=Utphe 50° 26′ N, 8° 53′ OKoordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(682) 50° 26′ 14″ N, 8° 53′ 2″ O
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Höhe: 138 (129–146) m ü. NHN
Fläche: 5,13 km²<ref name="lagis" />
Einwohner: 682 (31. Dez. 2022) HW+NW<ref name="DF">Einwohnerzahlen inkl. Nebenwohnsitze. In: Internetauftritt. Stadt Hungen, abgerufen im März 2024.</ref>
Bevölkerungsdichte: 133 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1970
Postleitzahl: 35410
Vorwahl: 06402

Utphe [<templatestyles src="IPA/styles.css" />'ʊtfə] ist ein Stadtteil von Hungen im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geografie

Utphe liegt südlich von Hungen. Durch den Ort verläuft die Bundesstraße 489 und die Altstraße Kurze Hessen, die Frankfurt am Main mit Eisenach verbindet. Östlich liegt der Untere Knappensee, nördlich davon der Obere Knappensee, beides ehemalige Braunkohlentagebaue.

Gemarkungsgröße

  • 1854: 1588 Morgen, davon 1084 Acker, 443 Wiesen
  • 1961: 513 Hektar

Ortsgeschichte

Vor- und Frühgeschichte

1958 wurde ein Mahlstein aus der La-Tène-Zeit gefunden, was auf eine vorchristliche Besiedlung schließen lässt.

Mittelalter

Ersterwähnung und Ortsname

Erstmals urkundlich erwähnt wird der Ort 773 im Lorscher Codex: „... in pago Wettereiba in Odupher marca IIII iurnales ...“ (im Gau Wetterau in der Utpher Gemarkung 4 Morgen). Der Lorscher Codex ist ein Kopiar, das in der Zeit zwischen 1183 und 1195 angelegt wurde.<ref>Karl Glöckner: Codex Laureshamensis = Arbeiten der historischen Kommission für den Volksstaat Hessen 1. Darmstadt 1929. Band 3: Kopialbuch. 2. Die übrigen fränkischen und die schwäbischen Gaue, Güterlisten, späte Schenkungen und Zinslisten, Gesamtregister, Fotomechan. Nachdr. der Ausg. von 1936, Darmstadt : Hess. Hist. Kommission 1963. CL III Nr. 3019, S. 228.</ref> Die Schenkungen an das Kloster Lorsch bildeten in der Wetterau im Gebiet um Utphe, Bellersheim, Obbornhofen, Feldheim, Wohnbach und Cruftila, einer Wüstung bei Rockenberg, und anderen Orten einen Schwerpunkt.

Der Ortsname deutet auf ein Gewässer hin.<ref>A. Bach: Deutsche Namenskunde. 3 Bde. Heidelberg 1952–1953, Bd. 2, S. 154.</ref> Steen verweist auf die „Lage am Rande der wasserreichen und versumpften Horloffniederung.“<ref>Jürgen Steen: Königtum und Adel in der frühmittelalterlichen Siedlungs-, Sozial- und Agrargeschichte in der Wetterau. Studien zum Verhältnis von Landnahme und Kontinuität am Beispiel einer Randlandschaft des Merowingerreichs, Frankfurt 1979 = Schriften des Historischen Museums Frankfurt am Main XIV, S. 102 f.</ref> In der Ortsnamenforschung wird diese Deutung des Ortsnamens weitergehend als Bezeichnung eines Teilstreckennamens gedeutet,<ref>Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 374 f, S. 375.</ref> der auf die indogermanische Sprachwurzel „oudh“ = reich, reichhaltig zurückgeführt wird. Diese Sprachwurzel ist noch im Erstbeleg des Ortsnamens von 773: „Odupher marca“ klar zu erkennen.

Die Schreibweise des Ortsnamens änderte sich in den folgenden Jahrhunderten. Die Nennung des Ortes 1150: „... de Otfe ...“ erwies sich als Fälschung.<ref>Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1–3. Leipzig 1879–1899. Band 3. Nr. 1336, S. 311–313.</ref> 1191 wird in villa Othife erwähnt.<ref>Peter Acht, Bearbeiter, Mainzer Urkundenbuch. Die Urkunden seit dem Tode Erzbischof Adalberts I. (1137) bis zum Tode Erzbischof Konrads (1200). Bd. 2, Darmstadt 1968, Nr. 554.</ref> 1282 heißt es „... bona nostra in Odephen sita“ (unser Gut in Utphe gelegen)<ref>Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. (AUB) Darmstadt 1849–1851, Nr. 239. S. 176.</ref> Die Erwähnung von „Waltherus et Hildamus fratres dicti de Otpha“ (Walter und Hildamus, Brüder, genannt von Utphe) stammt aus dem Jahre 1284.<ref>Ludwig Baur: AUB. Nr. 1224.</ref> Eine Lageangabe von 1357: vff dem felde gein Odyfe<ref>Arnsburger Urkundenbuch, Nr. 48.</ref>

Im 11. Jahrhundert reorganisierten die Salier ihr Herrschaftsgebiet in der Wetterau und in Niederhessen. Von der Neuregelung der Grafschaftsverhältnisse profitierten die schwäbischen Grafen Werner mit der Grafschaft Maden. Auch in Utphe hatten sie beträchtlichen Besitz, und das von Werner IV. 1113 gegründete Kloster Breitenau bei Guxhagen bekam die Utpher Güter wohl als Erstausstattung.<ref>Wolf-Arno Kropat: Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit. = Wetterauer Geschichtsblätter 13 (1964), S. 69 ff.</ref>

Während der Stauferzeit verwalteten die Reichsministerialen von Hagen-Münzenberg den Ort. Utphe fiel nach dem Aussterben der Münzenberger im Teilungsvertrag von 1271 an die Grafen von Falkenstein.

Besitz der Klöster Breitenau und Haina

Der Mainzer Erzbischof Konrad I. verpachtete 1191 auf Lebenszeit die Güter des Klosters Breitenau zu Utphe, da die Güter aufgrund der großen Entfernung wenig Ertrag abwarfen. Das Kloster erhielt im Austausch Besitzungen des Erzstifts.<ref>Peter Acht: Mainzer Urkundenbuch.</ref> Diese Güter erwarb 1256 der Ritter Guntram von Ulfa, welcher der Familie der Schenck zu Schweinsberg angehörte, von den bisherigen erblichen Besitzern. Da die Rechte des Klosters Breitenau an den Gütern bestehen blieben, kam es zum Streit, der 1261 beendet wurde, indem das Kloster auf die strittigen Güter in Utphe und alle weiteren Forderungen verzichtete. Allerdings musste Guntram 1263 seine Güter samt einer dortigen Mühle an der Horloff wegen Verschuldung an das Kloster Haina verkaufen. Das Kloster Breitenau übereignete seine Güter zu Utphe 1282 ebenfalls an Haina. Das Kloster Haina verzichtete 1304 auf alle Ansprüche gegenüber Guntram III. von Ulfa († um 1306)<ref>Günther Stahnke: Ulfa. 15. bis 17. Jahrhundert. Aus der Zeit des 30-jährigen Krieges, der Zeit davor und danach. Geschichtsverein Ulfa, Nidda 2018, S. 8.</ref> wegen der Klostergüter in Utphe, die sie Guntram übereignet hatten. Allerdings wurden 1306 die Güter dem Kloster Haina erneut zugesprochen.<ref>Eckhart G. Franz: Klosterarchive. Kloster Haina. Regesten und Urkunden. Bd. 1, Bd. 2, 2 Teile. = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. 9, 5 und 9, 6. Bd. 1, Nr. 45, 84; ders., Nr. 260, 345, 394, 710 f.</ref>

Der Ausbau der Hainaer Besitzungen in der Wetterau wurde durch die Herren von Falkenstein gefördert. Sie übertrugen 1270 Güter der Brüder Brandan und Wigand, die diese als Falkensteiner Lehen trugen, an das Kloster Haina. Die Ritter erhielten als Ausgleich Güter in Göns zu Lehen. 1282 und 1293 konnten Hartmud und Rupert von Karben ihre Güter zu Utphe dem Kloster Haina verkaufen; die Herren von Falkenstein als Lehnsherren derer von Karben bestätigten die Übertragungen. Die von Falkenstein, von Limburg und von Hanau stimmten 1297 dem Verkauf der Karbischen Güter zu Utphe zu.<ref>Eckhart G. Franz: Kloster Haina 1 Nr. 551, 713 f., 821, 823, 825, 865.</ref> Haina baute in einer weiteren Phase zwischen 1312 und 1332 erneut seinen Güterbesitz und seine Privilegien zu Utphe durch Ankäufe deutlich aus.<ref>Eckhart G. Franz: Klosterarchive 6 Nr. 93, 205–207, 359, 391, 412, 419, 420, 426, 440, 463.</ref> Das Kloster Marienborn verkaufte 1396 ebenfalls seinen Besitz in Utphe dem Kloster Haina.

Hartmann von Hoghenfels verkaufte 1423 dem Kloster Haina seinen Anteil am kleinen und großen Zehnt von Utphe. 1464 erwarb das Kloster weitere Anteile an dem Zehnten.<ref>Franz, Klosterarchive 6, Nr. 923, 1041.</ref>

Johann von Langenstein verkaufte dem Ritter Gerhard von Hüftersheim, Wüstung bei Ober-Mörlen, 1383 sein Gut zu Utphe. Von dieser Hufe überließ Ritter Henne Groppe von Bellersheim 1405 dem Kloster Arnsburg eine Gült.<ref>Friedrich Battenberg: Solmser Urkunden 1, Nr. 480, 677.</ref> Eine Freiung von 1434 durch die Grafen von Solms und von Eppstein betraf die Höfe und Landsiedel des Klosters Arnsburg in Birklar, Bellersheim, Utphe, Muschenheim und anderen Orten von allen Diensten, Steuern und Beden. Die herkömmlichen Dienste waren ausgenommen.<ref>Friedrich Battenberg: Solmser Urkunden 1, Nr. 1006.</ref>

1528 kaufte Graf Philipp von Solms-Lich für 2.000 fl. den Hof in Utphe samt Zinsen zu Ober-Bessingen, Ettingshausen, Gonterskirchen, Laubach und Trais-Horloff.<ref>Friedrich Battenberg: Solmser Urkunden. Regesten zu den Urkundenbeständen und Kopiaren der Grafen und Fürsten von Solms im Staatsarchiv Darmstadt (Abteilungen B 9 und F 24 B), im gräflichen Archiv zu Laubach und im fürstlichen Archiv zu Lich. 1131–1913. Bd. 1–5, Darmstadt 1981–1986. Solmser Urkunden 3, Nr. 2654, 2680.</ref>

Zehntverhältnisse

Nach 1414 besaß Henne von Bellersheim als Mannlehen den Hof zu Obbornhofen mit Zubehör und einen Hof zu Utphe.<ref>Karl Ernst Demandt, Regesten der Landgrafen von Hessen. Bd. 2: Regesten der landgräflichen Kopiare. = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 6, 2, 1. Marburg 1990, Nr. 584.</ref>

Graf Otto von Solms verlieh 1461 Heilmann von Bellersheim einen Teil des Zehnten zu Bellersheim, Utphe, Graß und Geiß-Nidda zu einem münzenbergischen Mannlehen.<ref>Friedrich Battenberg, Solmser Urkunden 2, Nr. 1439.</ref>

Graf Hans-Georg von Solms erhielt 1569 vom Mainzer Domkapitel den Präsenz-Zehnten zu Utphe, Trais-Horloff, Inheiden und der Wüstung Feldheim auf neun Jahre verliehen. Die gleiche Leihe erfolgte 1610 auf zwölf Jahre.<ref>Friedrich Battenberg, Solmser Urkunden 3, Nr. 3584, Solmser Urkunden 4, Nr. 3720.</ref>

Neuzeit

Mit der Zugehörigkeit zu Solms-Laubach bekam der Ort eine gewisse Mittelpunktfunktion. Seit dem 17. Jahrhundert gehörten zum Unteramt Utphe die Rieddörfer Inheiden, Trais-Horloff und die Feldmark der Wüstung Feldheim. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde auch Wohnbach in das Unteramt Utphe aufgenommen, das als Pfandschaft in den Besitz von Solms-Laubach gekommen war. Es bildete sich sogar für eine kurze Zeit eine eigene Linie der Grafschaft Solms-Laubach mit Solms-Laubach-Utphe heraus. Die Brüder Friedrich Ernst (1671–1723) und Carl Otto (1673–1743) von Solms-Laubach vereinbarten, dass Carl Otto das Unteramt Utphe übernahm. Dessen Sohn Carl Ludwig (1704–1762) starb unverheiratet und kinderlos. Damit fiel das Unteramt an Laubach zurück. Im Januar 1707 wurde durch den Amtmann Böhler eine „Specification der sämbtlichen Hofreithen zu Utphe“ angefertigt. Danach besaß „Herr Buicker“ ein „Brauhauß“.<ref>Gerhard Steinl: Hofreiten und Einwohner des Amtes Utphe 1707, S. 191–194. in: Udo Schwab, Gerhard Steinl, Hrsg.: Historisches aus dem Hungener Land. Zum 650. Jahrestag der Stadterhebung am 20. April 2011, Rockenberg 2011, S. 191.</ref>

Nach 1945 entstanden am südlichen Ortsrand in Richtung Berstadt links und rechts der Bundesstraße B 489 Neubaugebiete.

Verwaltungsgeschichte von 1806 bis heute

Im Rahmen der Mediatisierung verloren die alten Standesherrschaften ihre Stellung. Mit der Rheinbundakte 1806 kam Utphe mit der Grafschaft Solms-Laubach zum neu gebildeten Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt), Provinz Oberhessen. 1820/21 wurden im Großherzogtum Hessen die Ämter der beiden Provinzen Oberhessen und Starkenburg aufgelöst. Rechtsprechung und Verwaltung wurden getrennt. Die Landratsbezirke wurden die neue Organisationsform der Gemeinden, in denen aber teilweise Rechte des alten Standesherrschaften erhalten blieben. 1822 kam Utphe zum Landratsbezirk Hungen, der 1841 im Kreis Hungen aufging.

Aufgrund der Erfahrungen der Märzrevolution 1848 wurden die großherzoglichen Kreise aufgelöst und in elf Regierungsbezirke umgewandelt, die aber nicht den heutigen entsprachen. Utphe kam nun zum Regierungsbezirk Friedberg. Im Mai 1852 wurden diese Regierungsbezirke aufgelöst und Utphe in den Kreis Nidda integriert, der bis 1874 bestand.

In diesem Jahr gelangte das Dorf in den Landkreis Gießen. Zum 1. Januar 1977 wurde im Zusammenhang mit der Gebietsreform in Hessen der alte Kreis Gießen aufgelöst und in den Lahn-Dill-Kreis eingebunden. Diese Gebietsreform, die von der Hessischen Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Albert Osswald initiiert war, scheiterte aber am Widerstand der Bevölkerung und brachte auch Utphe 1979 in den Landkreis Gießen zurück.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 31. Dezember 1970 erfolgte im Zuge der Gebietsreform in Hessen die freiwillige Eingliederung in die nahegelegene Kleinstadt Hungen.<ref>Eingliederung von Gemeinden in die Stadt Hungen, Landkreis Gießen vom 6. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 4, S. 141, Punkt 171 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 6,3 MB]).</ref><ref>Vorlage:BibOCLC</ref> Für Utphe wurde wie für alle Stadtteile von Hungen ein Ortsbezirk eingerichtet.<ref name="HS">Hauptsatzung der Stadt Hungen (2. Änderung). Abgerufen im März 2024.</ref>

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,<ref group="Anm.">Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.</ref> denen Utphe angehört(e):<ref name="lagis" /><ref>Vorlage:Verwaltungsgeschichte.de</ref><ref>Vorlage:BibOCLC</ref>

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Utphe ab 1806 das „Patrimonialgericht der Grafen Solms-Laubach“ in Utphe zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Grafen Solms-Laubach ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Laubach“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das auch für Utphe zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Graf 1823.<ref name="PF" /> Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.<ref>Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 42,9 MB]).</ref> Mit dem 1. November 1848 wurden Utphe an den Landgerichtsbezirk Hungen abgegeben.<ref>Bekanntmachung, verschiedene Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Laubach, Hungen, Lich und Butzbach betreffend vom 5. Oktober 1848 (Hess. Reg.Bl. S. 366)</ref>

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.<ref>Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 17,8 MB]).</ref> Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und Utphe dem Amtsgericht Nidda zugeteilt.<ref>Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 13,6 MB]).</ref>

Zum 1. Januar 2012 wurde das Amtsgericht Nidda gemäß Beschluss des hessischen Landtags aufgelöst und Utphe dem Amtsgericht Büdingen zugeteilt.<ref>Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen (Artikel 1.1, $3 c)) vom 16. September 2011. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2011 Nr. 17, S. 409 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 574 kB]). Bezieht sich auf das Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtlichesorganisationsgesetz) (GVBl. I S. 98) vom 1. Februar 2005. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2005 Nr. 5, S. 98 ff. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 235 kB]).</ref>

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Utphe 636 Einwohner. Darunter waren 18 (2,8 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 99 Einwohner unter 18 Jahren, 270 zwischen 18 und 49, 147 zwischen 50 und 64 und 117 Einwohner waren älter.<ref name="Z2011E" /> Die Einwohner lebten in 264 Haushalten. Davon waren 75 Singlehaushalte, 90 Paare ohne Kinder und 92 Paare mit Kindern, sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 54 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 174 Haushaltungen lebten keine Senioren.<ref name="Z2011E" />

Einwohnerentwicklung

  • 1631: 048 Untertanen, 3 Witwen<ref name="lagis" />
Utphe: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2020
Jahr  Einwohner
1834
  
551
1840
  
535
1846
  
548
1852
  
526
1858
  
551
1864
  
487
1871
  
502
1875
  
514
1885
  
510
1895
  
488
1905
  
557
1910
  
580
1925
  
553
1939
  
542
1946
  
773
1950
  
777
1956
  
697
1961
  
683
1967
  
697
1971
  
704
1987
  
667
1991
  
719
2000
  
635
2005
  
668
2011
  
636
2015
  
618
2020
  
671
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS<ref name="lagis" />; nach 1970 Stadt Hungen<ref name="EW" />; Zensus 2011<ref name="Z2011E" />

Historische Religionszugehörigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon<ref name="lagis" />

Historische Erwerbstätigkeit

  • 1961: 138 Personen Land- und Forstwirtsch., 137 produzierendes Gewerbe, 43 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 21 Dienstleistungen und Sonstige<ref name="lagis" />

Politik

Für den Stadtteil Utphe besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Utphe) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.<ref name="HS" /> Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2026 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 63,41 %. Dabei wurden gewählt: drei Mitglieder der DU, und zwei Mitglieder der „Freien Wähler Hungen“ (FW).<ref>Ortsbeiratswahl Ortsbezirk Utphe. In: Votemanager. Stadt Hungen, abgerufen im März 2024.</ref> Der Ortsbeirat wählte Karl-Ludwig Büttel (CDU) zum Ortsvorsteher.<ref>Ortsbeirat Utphe. In: Ratsinformationssystem. Stadt Hungen, abgerufen im März 2024.</ref> Karl-Ludwig Büttel wurde zum sechsten Mal wiedergewählt. Seit 2001 hat der das Amt des Ortsvorsteher inne.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Bauwerke

Die Gesamtanlage des historischen Ortskerns steht unter Denkmalschutz, besonders die Gebäude um den Rathausplatz in der Weedstraße, darunter viele Fachwerkhäuser.

  • die alte Schule, Weedstraße 17, mit einem Mansarddach und Dachreiter. Sie wurde zeitweise auch als Rathaus genutzt und nach einem Großbrand 1780 neu errichtet,
  • das ehemalige Rathaus in der Weedstraße 21 mit seinem Walmdach. Es wurde 1780 nach einem Großbrand neugebaut,
  • der Oberhof, ein ehemaliges Solms-Laubacher Hofgut in der Alleestraße, erbaut um 1600,
  • das ehemalige Solms-Laubacher Hofgut Utphe am nördlichen Rande der historischen Bebauung mit Haupthaus, Wirtschaftsgebäuden, Brunnen usw.

Vereine

  • Freiwillige Feuerwehr Utphe (gegründet 1949)
  • Gesangverein Loreley Utphe (gegründet 1881)
  • TSV 1930 Utphe
  • Cult Club Utphe (gegründet 1998)

Persönlichkeiten

Literatur

  • Hanno Müller, Familienbuch Trais-Horloff, Inheiden, Utphe, Landkreis Gießen|Kreis Gießen. = Schriften der Hessischen familiengeschichtliche Vereinigung Nr. 23, 1997.
  • Gerhard Steinl, Hofreiten und Einwohner des Amtes Utphe 1707, S. 191–194. In: Udo Schwab, Gerhard Steinl, Hrsg., Historisches aus dem Hungener Land. Zum 650. Jahrestag der Stadterhebung am 20. April 2011, Rockenberg 2011.
  • Vorlage:HessBib

Weblinks

Commons: Utphe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen <references group="Anm." />

Einzelnachweise <references> <ref name="lagis">Utphe, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). </ref> <ref name="EW">Einwohner mit Nebenwohnsitzen: 1999–2007; 1971–2015 2020 </ref> <ref name="PF"> Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> <ref name="PR"> Vorlage:BibOCLC </ref> <ref name="NLVK"> Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 425 (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> <ref name="STH-Oberhessen"> Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> <ref name="RB1937"> Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 11,2 MB]). </ref> <ref name="Z2011E">Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 16 und 46, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;. </ref> </references>

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