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Hassprediger

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Als Hassprediger (zusammengesetzt aus Hass und Prediger) werden vor allem Geistliche und seltener Politiker bezeichnet, die zu Feindschaft und Hass aufstacheln oder direkt zu Gewalttaten aufrufen<ref name="klimke">Daniela Klimke: Exklusion in der Marktgesellschaft. VS Verlag, 2008, ISBN 3-531-15452-4, S. 207 (Google Books)</ref> und dabei in ihren Reden oder Schriften aufwiegelnde und hetzerische Rhetorik<ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Großbritannien: Kirche gegen Hassprediger-Gesetz (Memento vom 7. Mai 2007 im Internet Archive) auf Radio Vatikan, 2. Februar 2006</ref> verwenden. Der Ausdruck wurde vom Duden 2006 aufgenommen und kann als politischer Kampfbegriff verwendet und empfunden werden. Er wurde Gegenstand verschiedener juristischer Auseinandersetzungen.

Begriffsgeschichte und -verwendung

Nachdem der Begriff seit Ende des 19. Jahrhunderts sporadisch in verschiedenen Zusammenhängen Verwendung gefunden hatte, etwa in der Folge des sogenannten Kulturkampfes<ref>Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland, Band 105, 1890, S. 543, vgl. Google Bücher, abgerufen am 14. September 2014</ref> und durch den Philosophen Karl Christian Friedrich Krause, der Krieg- und Hassprediger als „Heerde der Ansteckungen“<ref>Anschauungen oder Lehren und Entwürfe zur Höherbildung des Menschheitlebens, Band 1, Leipzig, O. Schulze, 1890–1902, S. 123, online in Google Bücher, abgerufen am 14. September 2014</ref> sah, wurde er im späten 20. Jahrhundert auch im Kontext als fanatisch wahrgenommener Vertreter des politischen Islam benutzt, beispielsweise in einem Leserbrief von 1979 über Ajatollah Chomeini.<ref>Leserbrief Nur noch Abscheu in: Der Spiegel, Nr. 48/1979, Seite 7 – zur Titelgeschichte in Nr. 46/1979, Das Chaos des Ajatollah Chomeini</ref>

Seitdem steigerte sich die Häufigkeit der Verwendung im Jahre 2004, insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion um das Zuwanderungsgesetz, der Debatte um Ausweisungsmöglichkeiten im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes für Ausländer insbesondere des islamistischen Umfelds, denen als sogenannte Gefährder Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands vorgeworfen werden, und den medienwirksamen Fällen des Imams Metin Kaplan aus Köln und des Predigers der Mevlana-Moschee in Berlin in der sogenannten „Hassprediger-Affäre“.<ref name="klimke" /><ref>Manfred Behr: Exemplarische Bildanalyse zu „Unheimliche Gäste“, Titelbild des FOCUS, Nr. 48 vom 22. November 2004. In: Universität Leipzig – Institut für Kunstpädagogik: Tagung »MenschKunstBildung« – Material der Vorkonferenz vom 3. und 4. Dezember 2004 (PDF) S. 24–25</ref>

Der Kabarettist Dieter Nuhr unterlag im Mai 2015 in einem Gerichtsverfahren, mit dem er erreichen wollte, von Erhat Toka nicht als Hassprediger bezeichnet zu werden.<ref name="welt-141141284">Muslim darf Nuhr als „Hassprediger“ bezeichnen. In: welt.de. Axel Springer SE, 19. Mai 2015, abgerufen am 7. Oktober 2018.</ref>

Der Begriff wurde ebenso in Bezug auf Vertreter einiger christlicher Konfessionen benutzt. Im Spiegel erfolgte die erste Begriffsverwendung dieser Art 1994 in einem Artikel über fundamentalistische Christen in den Vereinigten Staaten. Dort wurde der Abtreibungsgegner und Prediger John Burt von Matthias Matussek als „Prediger des Hasses“ bezeichnet.<ref>Matthias Matussek: USA – Ein Gott, eine Nation. In: Der Spiegel. Nr. 43, 1994, S. 162–176 (online – über den Vormarsch der fundamentalistischen Christen).</ref> Das gleiche Magazin bezeichnete 2011 Terry Jones als Hassprediger, der durch seinen Aufruf zu Koranverbrennungen erhebliche Kontroversen auslöste.<ref>US-Hassprediger fordert Vergeltung Spiegel Online vom 2. April 2011</ref> Spiegel Online bezeichnete im Oktober 2012 Autoren der katholisch-traditionalistischen und rechtsextremen Website kreuz.net als Hassprediger.<ref>Frank Patalong: Kreuz.net – Scheinheilige Hassprediger, Spiegel Online, 5. Oktober 2012</ref> Im März 2014 wurde Fred Phelps, der Gründer der Westboro Baptist Church, in der taz so genannt.<ref>Der Hassprediger aus Topeka, die tageszeitung, 21. März 2014</ref>

Die Verwendung des Begriffs war in Deutschland Gegenstand verschiedener Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner und dem Kölner Kabarettisten Jürgen Becker sowie dem Kölner Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen). Meisner hatte gegen die Anwendung des Begriffs auf ihn geklagt. Becker akzeptierte eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln, die ihm die Verwendung des Begriffs untersagte, während der Streit mit Beck in einer außergerichtlichen Einigung der beiden Parteien endete.<ref>Außergerichtliche Einigung – Meisner und Beck legen „Hassprediger“-Streit bei im Domradio, 5. Februar 2008 (abgerufen am 5. Februar 2008)</ref>

Der Duden hat das Wort erstmals 2006 in die 24. Auflage des Bandes Die deutsche Rechtschreibung aufgenommen<ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Script-Info August 2006 (Memento vom 15. April 2010 im Internet Archive) (PDF; 3,1 MB) Zeitschrift des Schweizer Texterinnen- und Texterverband, marketingwerkstatt.com (mit einem widersprüchlichen Tippfehler 23. und 24. Ausgabe)</ref> und definiert den Hassprediger als jemanden, „der in seiner Funktion als Prediger zu Hass und Gewalt aufruft“.<ref>Abfrage „Hassprediger“ auf Duden.de am 20. Juni 2008</ref> Seitdem wird der Begriff häufig in der politischen und medialen Auseinandersetzung mit Geistlichen oder Anführern verschiedener Religionsgemeinschaften verwendet, oftmals im Zusammenhang mit dem Vorwurf des religiösen Fundamentalismus, prototypisch bezogen auf den Islam.<ref>Tobias Schwarz: Bedrohung, Gastrecht, Integrationspflicht: Differenzkonstruktionen im deutschen Ausweisungsdiskurs, transcript 2010, S. 201, online in Google Bücher</ref>

Einige Regelungen des durch Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 neu eingeführten und am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetzes entstanden auf Basis der politischen Diskussion über die „Hassprediger-Affäre“ und den Umgang mit Hasspredigern im islamischen Umfeld.<ref>Abdul-Ahmad Rashid: Hassprediger in deutschen Moscheen. Die Gesetzeslage für Abschiebungen. In: Forum am Freitag. ZDF, 17. Juni 2011, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 7. November 2017; abgerufen am 5. November 2017.</ref> §§ 54 und 55 AufenthG a. F. ermöglichten es, Ausländer auszuweisen, die eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung unterstützten oder ihr angehörten oder die zu Hass und Gewalt gegen Teile der Bevölkerung aufriefen. Die Ausweisung von offen zu Hass und Gewalt aufrufenden Ausländern wurde durch eine Ermessungsausweisung (§ 55 AufenthG a. F.) nach Ermessen der Ausländerbehörde ermöglicht.<ref>Jan Schneider: Rückblick: Zuwanderungsgesetz 2005. Bundeszentrale für politische Bildung, 15. Mai 2007, abgerufen am 5. November 2017.</ref><ref>Fassung § 54 AufenthG a.F. bis 28.08.2007 (geändert durch Artikel 1 G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970). Abgerufen am 1. März 2025.</ref> Diese Bestimmungen wurden zum 1. Januar 2016 in eine Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen nach § 53, § 54 und § 55 AufenthG umgewandelt (siehe hierzu: Rechtslage zur Ausweisung seit 1. Januar 2016). Gegenüber Hasspredigern können zudem Regelungen zum Tragen kommen, die zum Umgang mit sogenannten „Gefährdern“ getroffen wurden.

Weblinks

Wiktionary: Hassprediger – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />

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