Zum Inhalt springen

Unentgeltliche Rechtspflege

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. September 2024 um 17:18 Uhr durch imported>Pistazienfresser (Weblinks: Das Grundrecht auf unentgeltliche Rechtspflege - Grundlagen und Lücken, humanrights.ch).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Unter unentgeltlicher Rechtspflege (URP) (auch: unentgeltliche Prozessführung) versteht man im schweizerischen Recht die Befreiung von Prozesskosten bei Bedürftigkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch die Bezahlung eigener Anwaltskosten. Sie ist vergleichbar mit der deutschen Prozesskostenhilfe und der Verfahrenshilfe in Österreich und Liechtenstein.

Weblinks