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Spickmich

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Spickmich

colspan="2" class="notheme" style="background:#Vorlage:Standardfarbe; color:#Vorlage:Standardfarbe; padding:1em 0;" | Spickmich-Logo.jpg
Rechtsform GmbH
Gründung Februar 2007
Auflösung August 2014
Sitz Berlin, Deutschland
Leitung Tino Keller, Manuel Weisbrod
Branche Soziale Netzwerke
Website spickmich.de

Spickmich (Eigenschreibweise: spickmich) war ein deutsches Soziales Netzwerk für Schüler in Form einer interaktiven Jugendzeitschrift. Sie zählte zu den größten Plattformen für diese Zielgruppe im deutschsprachigen Raum.

Geschichte

Datei:Spickmich - Initiatoren 2009.jpg
Von Links: Philipp Weidenhiller, Manuel Weisbrod, Tino Keller (2009)

Spickmich wurde im Frühjahr 2007<ref>Schüler dürfen Lehrer benoten, Focus vom 27. November 2007.</ref> von den drei Kölner Studenten Tino Keller, Manuel Weisbrod und Philipp Weidenhiller gegründet. Neben den Funktionen eines sozialen Netzwerks konnten Schüler ihre Lehrer und Schulen auf der Seite bewerten. 17 Monate nach der Gründung hatten sich bereits 800.000<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Kritik muss man aushalten (Memento des Vorlage:IconExternal vom 11. Juni 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sueddeutsche.de, Süddeutsche Zeitung vom 18. April 2008.</ref> Schüler auf spickmich registriert. Die hohe Medienpräsenz steigerte das Interesse von Lehrern und Eltern für die Seite. Zusammen mit steigenden Nutzerzahlen führte dies im April 2008 zum Start von schulradar.de. Schulradar war ein Portal, das Eltern und Lehrern die Möglichkeit gab, die Schulbewertungen von Spickmich einzusehen sowie selbst über die Schulen ihrer Kinder abzustimmen.<ref>spickmich für Mama und Papa, Spiegel vom 8. April 2008.</ref>

Am 12. August 2014 wurde die Website zusammen mit ihrer Schwesterseite Schulradar abgeschaltet. Eine offizielle Begründung wurde nicht abgegeben.

Lehrerbewertung

Auf dem Portal konnten Schüler anonym verschiedene Eigenschaften eines Lehrers wie fachliche Kompetenz, Motivation, Beliebtheit, Bekleidung, faire Prüfungen oder Auftreten mit Noten von eins bis sechs bewerten.<ref>Thomas Hellwege: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Spickmich.de – Das Online-Zeugnis für Lehrer (Memento des Vorlage:IconExternal vom 17. September 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.blog.medienrecht-informationen.de, medienrecht-informationen-blog vom 27. November 2007.</ref> Weder Spaß- und Rachebenotungen, die nach Angaben des Betreibers<ref>Spickmich im Interview – Bernd Dicks, Kommunikationsleiter des Spickmich-Projekts, in: Der Lehrerfreund am 6. Dezember 2007.</ref> hätten herausgefiltert werden sollen, noch Bewertungen durch unbeteiligte Dritte konnten verhindert werden. Damit die Noten eines Lehrers auf dem Portal publiziert wurden, mussten mindestens fünf Personen denselben Lehrer benotet haben, ab Frühjahr 2008 waren es zehn.

Über die Lehrerbenotung hinaus gab es auch die Möglichkeit, ganze Schulen in zehn verschiedenen Kategorien zu bewerten. Dazu gehören Kriterien wie technische Ausstattung, Zustand der Gebäude, Stimmung unter den Schülern, Fächerangebote, Schulleitung, Essens- oder Sportmöglichkeiten.

Kritik

Ab der Gründung des Portals gab es immer wieder Proteste von Lehrern und Lehrerverbänden, ob man Pädagogen öffentlich an den Pranger stellen dürfe.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Mobbing oder faires Feedback? (Memento vom 26. Juni 2007 im Internet Archive), WDR Radio vom 20. Juni 2007.</ref> Manche Datenschützer sahen in der Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Genehmigung eine Verletzung des Datenschutzes und die „Persönlichkeitsrechte der Lehrer nicht ausreichend geschützt.“<ref>„Spickmich“ – 100.000 Pauker sind schon benotet, Stern Online vom 5. Juli 2007.</ref>

Kritik richtete sich außerdem gegen die Art, wie die Bewertung zustande kam. Es konnte jeder anonym und ohne den betreffenden Lehrer zu kennen eine Benotung vornehmen, indem er sich fälschlicherweise als Schüler eintrug. Die Namen der Lehrkräfte wurden von den Schülern eingestellt, weshalb in der Regel eine Lehrkraft in mehreren Schreibweisen erschien, unter denen sie jeweils unterschiedlich „benotet“ wurde. Lehrer konnten sich als vermeintliche Schüler anmelden und sich selbst bewerten. Die Aussagekraft der Bewertungen war daher mit einer Evaluation nicht vergleichbar.

Rechtsprechung

Am 27. Juni 2007 gab es eine erste Verhandlung vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichtes. Eine Lehrerin vom Niederrhein hatte gegen spickmich geklagt, da sie Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts und im Datenschutz sah. Das Kölner Landgericht wies die Klage ab und entschied am 11. Juli 2007<ref>LG Köln, Urteil vom 11. Juli 2007, Az. 28 O 263/07.</ref> zu Gunsten von spickmich, da „die Benotung von Lehrern vom Grundrecht auf Meinungsäußerung gedeckt“ sei. In der weiteren Begründung des Landgerichtes heißt es, es handele sich bei den Benotungen „nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile“. Diese seien zulässig, „solange die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde.“<ref>Lehrer dürfen sexy und cool sein, Spiegel Online vom 11. Juli 2007.</ref><ref>Gericht erlaubt Lehrerbenotung (Update) golem IT-News vom 11. Juli 2007.</ref> Schüler dürfen, ohne „gegen den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte zu verstoßen“,<ref>Urteil spickmich – „Lehrer müssen mit Kritik umgehen können“, Focus Online vom 11. Juli 2007.</ref> Lehrer auf spickmich benoten.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Gericht: Lehrer dürfen benotet werden (Memento vom 4. August 2007 im Internet Archive), WDR.de vom 11. Juli 2007.</ref> Eine weitere ähnliche Klage wurde mit einer Entscheidung vom 22. August 2007 ebenfalls zurückgewiesen.<ref>Gericht ?, Urteil vom 22. August 2007, Az. 28 O 333/07.</ref> In der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln<ref>OLG Köln, Urteil vom 27. November 2007, Az. 15 U 142/07, Volltext.</ref> folgten die Richter im Wesentlichen der Argumentation der bestehenden Urteile.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.olg-koeln.nrw.dePressemitteilung des OLG Köln (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2018. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot vom 6. November 2007.</ref><ref>Oberlandesgericht: Lehrer müssen öffentliche Benotung im Internet dulden, heise online vom 6. November 2007.</ref> Allerdings erklärte das Gericht, dass eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes oder des Bundesverfassungsgerichts hilfreich wäre.

Am 30. Januar 2008 wurde die zweite Klage gegen Spickmich abgewiesen.<ref>Rechtens, aber umstritten auf Stern online vom 31. Januar 2008.</ref> Die Begründung des Gerichtes, das Portal trotz der massiven Bedenken der Datenschützer<ref name="Spickmich-Prozess">Spickmich-Prozess: Schüler dürfen Lehrer benoten, Die Zeit vom 30. Januar 2008.</ref> online zu lassen, verweist darauf, dass

a) die Bewertung bei spickmich keine allgemeine Schmähkritik zulasse, sondern nur die Bewertung in vorgegebenen Kategorien, die an sich nicht ehrenrührig seien;
b) spickmich kein „öffentliches“ Portal sei, weil man sich zur Einsichtnahme anmelden müsse und die Bewertungen der Lehrer nur über die einzelnen Schulen zugänglich seien.

Trotzdem rät das Gericht zu einer höchstrichterlichen Klärung in der Frage.<ref name="Spickmich-Prozess" />

Am 23. Juni 2009 wurde die Klage gegen Spickmich endgültig vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich abgewiesen.<ref>dts Nachrichtenagentur: Spickmich-Prozess: Bundesgerichtshof weist Klage ab, vom 23. Juni 2009, abgerufen am 23. Juni 2009.
Bundesgerichtshof (Hrsg.): Pressemitteilung Nr. 137/2009. (Online [abgerufen am 24. Juni 2009] Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet (www.spickmich.de)).</ref> Die daraufhin angestrebte Verfassungsbeschwerde der Kläger wurde am 16. August 2010 vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen.<ref>Thorsten Feldmann: Nichtannahmebeschluss. In: feldblog.de. 22. September 2010, abgerufen am 22. September 2010.</ref>

Einzelnachweise

<references />