Zum Inhalt springen

Regulierte Selbstregulierung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. Februar 2026 um 14:47 Uhr durch imported>SchlurcherBot (Bot: http → https).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Regulierte Selbstregulierung bezeichnet eine Verwaltungspraxis eines Staates, der das verfassungsgemäß Gebotene durch das Engagement Dritter, Privater verwirklicht zu sehen hofft.

Verwandt ist das Konzept der Ko-Regulierung (engl. Co-Regulation), das ein Kooperationsverhältnis zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren wie zum Beispiel Einrichtungen freiwilliger Selbstkontrolle bezeichnet; dabei besteht keine Einigkeit über die Definition des Begriffs.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Koregulierung und Demokratieprinzip (Memento des Vorlage:IconExternal vom 13. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hans-bredow-institut.de (Hans-Bredow-Institut)</ref> In der Europäischen Union wird die Ko-Regulierung zunehmend als eine dritte Regelungsform neben Gesetzgebung und reinen Selbstkontrollmaßnahmen der Wirtschaft betrachtet.<ref name="zaw">EU-Werbepolitik - Ko-Regulierung, Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V.</ref><ref>EESC report on European Self- and Co-Regulation (EESC, in englischer Sprache)</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Self- and Co-Regulation (Memento des Vorlage:IconExternal vom 13. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eesc.europa.eu, Datenbank, EESC</ref> So enthält die novellierte EU-Fernsehrichtlinie 2007/65/EG die Bestimmung, dass die Mitgliedstaaten Regelungen zur Selbst- und/oder Ko-Regulierung auf nationaler Ebene in den von der Richtlinie koordinierten Bereichen fördern sollen.<ref name="zaw"/>

Kritiker der Praxis regulierter Selbstregulierung wenden ein, dass sich dieses Engagement einer naturrechtlichen Qualität anheischig macht. In Deutschland wird durch regulierte Selbstregulierung der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Grundrechtsträger.

In den Fachkreisen des öffentlichen Rechts ist der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts und Hochschullehrer Wolfgang Hoffmann-Riem ein Verfechter der regulierten Selbstregulierung.

Literatur

Einzelnachweise

<references/>