Zum Inhalt springen

Wassererkenntnis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. November 2022 um 23:29 Uhr durch imported>BurghardRichter (Kleinere formale und sprachliche Änderungen).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Datei:Medieval mill with overshot wheel.png
Mittelalterliche Darstellung einer Wassermühle

Die Wassererkenntnis war eine spätmittelalterliche Steuer (Anerkennungsgebühr, Konzessionsabgabe), die der Landesherr für die Nutzung der Wasserkraft von Bächen und Flüssen erhob.<ref>Wasser-erkenntnis. In: Rheinisches Wörterbuch. Band 9, Sp. 299 (woerterbuchnetz.de).</ref> Abgabepflichtig waren u. a. die Besitzer von Wassermühlen und mit Wasserkraft angetriebenen Hammerwerken und Schleifkotten. Mit Hilfe erhalten gebliebener Urbare werden Besitzstände, die Existenz ehemaliger Kotten und Information über den Steuerpflichtigen erforscht.

Einzelnachweise

<references />