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Cannabis Social Club

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Datei:Cannabis club in Buenos Aires (Argentina).jpg
Cannabis-Club in Buenos Aires

Ein Cannabis Social Club ist ein nicht kommerzieller Verein, der den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis in begrenzten Mengen organisiert, um den persönlichen Bedarf der Mitglieder zu decken. Im Gegensatz zu den in den USA verbreiteten Buyers Clubs sind die Social Clubs nicht auf den medizinischen Gebrauch von Cannabis beschränkt. Das Konzept wurde 2005 von der paneuropäischen Organisation ENCOD (European Coalition for Just and Effective Drug Policies) vorgeschlagen, um volljährigen Personen den legalen Anbau und Besitz von Cannabis als Rauschmittel zu ermöglichen.

Das vom Deutschen Bundestag im Februar 2024 verabschiedete Konsumcannabisgesetz sieht die Einführung von legal operierenden Cannabis (Social) Clubs in Deutschland vor. Diese dürfen ausschließlich als genossenschaftlich organisierte Vereinigung tätig werden. Des Weiteren ist in den Räumlichkeiten deutscher Cannabis (Social) Clubs kein Konsum erlaubt. Daher bevorzugt die Bundesregierung auch den Begriff Anbauvereinigung anstelle von Cannabis Social Club. Schon vor der Verabschiedung des Gesetzes wurden bereits Vereine zu diesem Zweck gegründet (siehe unten).<ref>Cannabis: Wann kommt die Legalisierung in Deutschland? NDR Info, 14. August 2023, abgerufen am 14. August 2023.</ref><ref>Legalisierung: Cannabis Social Club gründen - So geht’s. Stuttgarter Nachrichten, 20. April 2023, abgerufen am 29. November 2023.</ref> Mitte 2025 gab es 293 zugelassene Clubs mit Anbaugenehmigung in Deutschland.<ref>Avoxa-Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH: Cannabis: 293 Social Clubs zugelassen. Abgerufen am 26. Juli 2025.</ref>

Verhaltenskodex

Cannabis Social Clubs im Sinne der ENCOD arbeiten nach folgenden Regeln:<ref>Verhaltenscodex für Hanfanbauvereine. In: cannabis-clubs.de. Projektgruppe Cannabis Social Clubs, Hanfmuseum Berlin, abgerufen am 2. Dezember 2021.</ref>

  • Anbau, Transport, Verteilung und Konsum unterliegen Sicherheitschecks und Qualitätskontrollen.
  • Werbung wie Ladenschild oder Schaufenster sind nicht erlaubt.
  • Die Mitglieder sichern die Finanzen des Systems durch Mitgliedsbeiträge entsprechend ihren Bedürfnissen.
  • Cannabishandel darf es nicht geben. Die Mitglieder müssen sich dazu verpflichten, kein Cannabis zu verkaufen und nicht Dritte, vor allem Minderjährige, zum Konsum zu ermuntern.

In Deutschland hat der Bundesverband der Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands e. V. (CAD) auf Grundlage des paneuropäischen ENCOD-Kodex einen national angepassten Verhaltenskodex entwickelt.<ref>https://www.cad-bundesverband.de/kodex</ref>

Dieser regelt unter anderem:

  • eine verpflichtende Anbau- und Abgabedokumentation,
  • Sicherheits- und Hygienestandards für Anbauflächen,
  • Aufklärungsmaßnahmen und Jugendschutzkonzepte,
  • sowie den Verzicht auf kommerzielle Werbung und gewinnorientierten Vertrieb mittels Unternehmenskonstrukten.

Der Kodex wird vom CAD als freiwillige Selbstverpflichtung empfohlen und von zahlreichen in Deutschland tätigen Anbauvereinigungen angewendet.<ref>Die Mitglieder des CAD Bundesverband. Abgerufen am 21. Juli 2025.</ref>

Verbreitung und rechtliche Situation weltweit

Cannabis Social Clubs in Europa gab oder gibt es in Spanien,<ref>Roland Grieshammer: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Spanien: Gerichtsverfahren gegen Cannabis-Anbau-Clubs eingestellt! (Memento vom 27. März 2022 im Internet Archive) In: archiv.hanfjournal.de. 13. Dezember 2006, abgerufen am 2. Dezember 2021.</ref> Belgien<ref>Belgien: Trekt Uw Plant freigesprochen. In: hanfverband.de. 7. März 2010, abgerufen am 3. Dezember 2021.</ref> und den Niederlanden.<ref>Dutch city wants to grow cannabis in a cooperative. In: Reuters. 10. März 2011 (reuters.com [abgerufen am 21. August 2022]).</ref><ref>De Gelderlander: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Ook Nederland heeft nu een cannabis social club (Memento vom 5. Dezember 2014 im Internet Archive) (niederländisch)</ref> Es gibt sie auch in Österreich,<ref>Ein Cannabis Social Club für Salzburg. In: hanfjournal.de. 31. März 2014, abgerufen am 2. Januar 2023.</ref> Frankreich,<ref>Die Redaktion: Französische Cannabis Social Clubs in Gefahr. In: Hanfjournal. 19. Juli 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 21. August 2022; abgerufen am 21. August 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Italien,<ref>Medizin Patientenvereinigung La Piantiamo, grow! Magazin S. 50ff., Ausgabe 4/14</ref> Slowenien<ref>Bob Arctor: „Dem Ganja verdanke ich mein Leben“. Interview mit Jaka Bitenc, Vorsitzender des slowenischen Hanfclubs SKSK. In: de.medijuana.eu. 5. Februar 2014, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 27. Dezember 2019; abgerufen am 21. August 2022.</ref> und anderen Ländern, hier jedoch anonym und durch Strafandrohung illegalisiert. Auch in Südafrika existieren Cannabis Social Clubs, deren Rechtslage jedoch ungeklärt ist.<ref>Maryke Steynvaart, edited by Marc Wegerif: OP-ED: High time South Africa finalises legalities around cannabis social clubs. Daily Maverick, 24. Juni 2021, abgerufen am 3. Dezember 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

In Spanien gibt es keine einheitliche gesetzliche Grundlage für Cannabis Social Clubs. Während etwa in Katalonien im Juli 2017 ein spezifisches Gesetz über Vereine von Cannabis-Konsumenten in Kraft trat,<ref>Ley 13/2017, de 6 de julio, de las asociaciones de consumidores de cannabis. Abgerufen am 30. Januar 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> fehlt z. B. auf den Kanarischen Inseln eine solche spezifische Normierung. In spanischen Autonomen Regionen ohne spezifische Gesetzgebung basiert die Existenz der Cannabis-Social-Clubs auf dem verfassungsmäßigen Recht zur Vereinigung und dem Prinzip der Straffreiheit des Konsums von Drogen, sowie den Regeln, die durch die Rechtsprechung entwickelt wurden. Die bürokratischen Anforderungen an den Betrieb eines solchen Clubs sind in Spanien so hoch, dass die Betreiber sich regelmäßig der Strafverfolgung ausgesetzt sehen.<ref>Staatsanwalt fordert lange Haftstrafen für Betreiber eines Cannabis-Clubs auf Fuerteventura. In: fuerteventurazeitung.de. 30. Januar 2023, abgerufen am 30. Januar 2023.</ref>

In Uruguay genehmigte das 2012 verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung des Drogenhandels die Eröffnung von Cannabis Social Clubs mit der Genehmigung, bis zu 99 Pflanzen für eine Anzahl von Mitgliedern zwischen 15 und 4525 anzubauen. Die ersten Clubs wurden im Oktober 2014 eröffnet.<ref>NORML: Dernières nouvelles d’Uruguay. Abgerufen am 22. Februar 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Das Parlament Maltas verabschiedete am 14. Dezember 2021 ein Gesetz zur teilweisen Legalisierung von Cannabis. Darin wird auch die Möglichkeit zur Eröffnung von Cannabis Social Clubs geregelt. Das Gesetz trat am 18. Dezember 2021 mit der Unterschrift des maltesischen Präsidenten George Vella in Kraft.<ref>Kyle Jaeger: Malta Officially Legalizes Marijuana With President’s Signature, Becoming First In Europe To End Cannabis Prohibition. In: Marijuana Moment. 18. Dezember 2021, abgerufen am 19. Dezember 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Die Regierung von Malta: CHAPTER 628 AUTHORITY ON THE RESPONSIBLE USE OF CANNABIS ACT. 18. Dezember 2021, abgerufen am 8. Februar 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Im April 2022 veröffentlichte die Authority for the Responsible Use of Cannabis Kriterien für die Erteilung einer Lizenz für Cannabis Associations.<ref>Johnathan Cilia: Everything You Need To Know If You Want To Open A Cannabis Association In Malta. In: lovinmalta.com. 2. April 2022, abgerufen am 3. April 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Rechtliche Situation in Deutschland

Mit dem Inkrafttreten der Regelungen zu Cannabis Social Clubs (Anbauvereinigungen) im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. Juli 2024 wurde der Besitz, Eigenanbau sowie die gemeinschaftliche, nicht‑kommerzielle Produktion von Cannabis zu Genusszwecken in sogenannten Anbauvereinigungen bundesweit legalisiert und erstmals reguliert.<ref name=":0">Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz.] Bundesministerium für Gesundheit, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 21. Juli 2025.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Der rechtliche Rahmen legt nicht nur Mengenbeschränkungen und Abgabeformen fest, sondern stellt auch strenge Anforderungen an Organisation, Kontrolle und Schutzmaßnahmen.

Gesetzliche Grundlage (Bundesrecht)

Das am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossene Konsumcannabisgesetz legalisiert den Besitz und Erwerb von maximal 25 Gramm bzw. 50 Gramm (in Privaträumen) Cannabis (Marihuana oder Haschisch) und die Gründung von Cannabis Social Clubs zum Zweck des Cannabisanbaus sowie den Eigenanbau von höchstens drei blühenden weiblichen Pflanzen.<ref>Bundestag beschließt Teil-Legalisierung von Cannabis. In: tagesschau.de. 23. Februar 2024, abgerufen am 24. Februar 2024.</ref> Es dürfen zusätzlich sieben Samen oder fünf Stecklinge oder jeweils insgesamt höchstens sieben Samen und Stecklinge pro Monat an jedes Mitglied abgegeben werden. Zudem sollen der Anbau und die Abgabe von Cannabis in nicht-gewinnorientierten Cannabis Clubs ermöglicht werden. Cannabis Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Das Mindestalter als Mitglied beträgt 18 Jahre und man muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Mitgliedschaft in mehreren Cannabis Clubs ist untersagt. Die Mitglieder sollen möglichst aktiv in der Vereinigung mitwirken. Eine Mitwirkung bzw. Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird ausgeschlossen. Pro Club-Mitglied dürfen gemäß dem Entwurf maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Mitglieder zwischen 18 und 20 Jahren bekommen maximal 30 Gramm pro Monat mit maximal 10 % Tetrahydrocannabinol. Eine Abgabe erfolgt nur in Reinform (Marihuana oder Haschisch) in neutraler Verpackung oder lose mit beigefügten Informationen zum Produkt. Es gibt Berichts- und Dokumentationspflichten zu erzeugten und abgegebenen Mengen. Weitergabe an Dritte ist verboten. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden. Gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag pro abgegebenes Gramm dazu. Es gilt ein allgemeines Werbeverbot für die Vereinigungen und für Cannabis. Zudem müssen die Clubräume einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen aufweisen.<ref>Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 18. April 2024.</ref>

Nach vier Jahren erfolgt eine Evaluation, mit dem Ziel der Prüfung für eventuelle Anpassungen hinsichtlich Gesundheits- und Jugendschutz sowie Zurückdrängung des Schwarzmarktes.

Der Konsum von Cannabis bleibt an vielen Orten verboten, insbesondere 100 Meter im Umfeld von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen, Sportstätten und Anbauvereinigungen und generell in der Anwesenheit von Minderjährigen.<ref>Cannabis: Wann kommt die Legalisierung in Deutschland? NDR, 28. November 2023, abgerufen am 29. November 2023.</ref>

Voraussetzungen für Cannabis Social Clubs

Zusätzlich zu den im Gesetz festgelegten Regelungen für die Gründung und den Betrieb von Cannabis Social Clubs, sind diese Vereine verpflichtet, strenge Vorgaben einzuhalten. Dazu gehören

  • Sicherheitsmaßnahmen für Anbau- und Abgaberäume
  • Einhaltung von Mindestabständen zu sensiblen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten
  • Erstellung eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzeptes
  • Dokumentations- und Berichtspflichten zu Anbau- und Abgabemengen
  • Vorlage von Führungszeugnissen für Vorstandsmitglieder
  • jährliche Datenübermittlung an die zuständigen Behörden.<ref>Strenge Regeln für Cannabis Social Clubs in Deutschland. Abgerufen am 15. Dezember 2023.</ref>

Organisation und Satzung

Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) können in Deutschland als eingetragene Vereine (§ 21 BGB) oder eingetragene Genossenschaften (§ 1 GenG) organisiert sein.<ref name=":0" /> In beiden Fällen bildet die Satzung bzw. die Genossenschaftssatzung die rechtliche und organisatorische Grundlage des Zusammenschlusses.

Sie legt insbesondere fest:

  • Voraussetzungen und Verfahren für die Mitgliedschaft,
  • die Organisation des gemeinschaftlichen Anbaus und der Abgabe,
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder,
  • die Verwendung von Mitteln und Rücklagen,
  • sowie die interne Entscheidungsstruktur.

Unabhängig von der gewählten Rechtsform dürfen Anbauvereinigungen nicht gewinnorientiert arbeiten. Sämtliche Einnahmen sind ausschließlich zur Deckung der gemeinschaftlich entstehenden Kosten (z. B. für Anbau, Qualitätssicherung, Sicherheit, Dokumentation und Verwaltung) zu verwenden.

Einschränkung der Satzungsfreiheit

Die Satzung bildet das organisatorische und rechtliche Fundament und muss gemäß § 16 KCanG zwingend folgende Mindestinhalte vorsehen:

  • Zweckbestimmung: Ausschließliche Ausrichtung auf gemeinschaftlichen Eigenanbau, Abgabe nur an Mitglieder, Suchtprävention und ggf. Vermehrungsmaterialtransfer.
  • Mitgliedschaftseinschränkung:
    • Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
    • Nur eine Mitgliedschaft in genau einer Anbauvereinigung (über Selbstauskunft dokumentiert, dreijährig aufzubewahren).
    • Mindestmitgliedschaftsdauer von drei Monaten.
  • Mitgliederobergrenze: Maximal 500 Mitglieder.
  • Wohnsitzbindung: Ausschluss- bzw. Abgabestopp, wenn der Wohnsitz außerhalb Deutschlands verlagert wird.
  • Gewinnverbot bei Genossenschaften: Überschüsse müssen in Rücklagen fließen und dürfen nicht ausgeschüttet werden.

Die Verantwortung für den Anbau kann, sofern in der Satzung vorgesehen, auf ein internes Gremium wie z.b. einen Anbaurat übertragen werden. Dieser trifft innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eigenverantwortliche Entscheidungen, sofern keine Weisungen der Mitgliederversammlung oder des Vorstands bzw. Aufsichtsrats entgegenstehen.<ref>Frequently Asked Questions. thesocialclub Düsseldorf e. V., abgerufen am 15. Dezember 2023.</ref>

Praktische Umsetzung seit Juli 2024

Die Aufzucht von Cannabis in Cannabis Social Clubs war theoretisch bereits seit Juli 2024 möglich.<ref>Ampel: Cannabis-Legalisierung zum 1. April - Clubs ab Juli. In: merkur.de. 27. November 2023, abgerufen am 28. November 2023.</ref> Praktisch bedarf es aber einer Genehmigung für den Club. Am 8. Juli 2024 wurde die deutschlandweit erste Genehmigung durch Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte an einen Club in Ganderkesee übergeben.<ref name=":1">Erster Cannabis-Club in Niedersachsen genehmigt. In: www.butenunbinnen.de. Radio Bremen, 9. Juli 2024, abgerufen am 10. Juli 2024.</ref> Er gab am 2. November 2024 erstmals Cannabis an seine Mitglieder ab.<ref>Ganderkesee in Niedersachsen: Club gibt zum ersten Mal legal Cannabis aus. In: tagesschau.de. 2. November 2024, abgerufen am 2. November 2024.</ref> Andere Bundesländer wie Bayern zogen erst im Frühjahr 2025 nach, im Saarland wurde der erste Verein erst im August 2025 genehmigt.<ref>Erste Cannabisclubs genehmigt: Euphorie und Kritik. BR24, 25. April 2025, abgerufen am 29. April 2025.</ref><ref name=":8">Saarländischer Rundfunk: Erster Cannabisclub im Saarland erhält Genehmigung für Anbau. 8. Mai 2025, abgerufen am 7. August 2025.</ref>

Situation in den Bundesländern

Die konkrete Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes erfolgt auf Länderebene, was zu großen Unterschieden bei der Bearbeitung von Anträgen und der Genehmigungspraxis führte.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name Vorlage:Cite book/URL, Marijuana Moment, 2. Juli 2024. Abgerufen am 21. Juli 2025 (english).Vorlage:Cite book/URL Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref> Einige Bundesländer haben bereits zügig erste Anbauvereinigungen zugelassen, während andere Monate nach Inkrafttreten, noch keine Entscheidungen getroffen haben oder die Verfahren verzögern. Bis Juli 2025 wurden bundesweit insgesamt 293 Cannabis Social Clubs genehmigt.<ref name=":2">In Deutschland gibt es fast 300 Cannabis-Clubs. In: stern.de. 19. Juli 2025, abgerufen am 21. Juli 2025.</ref>

Übersicht zu den Bundesländern

Bundesland Gesamte

Genehmigungen (Stand: Juli 2025)<ref>Bislang 16 genehmigte Cannabis-Clubs in Brandenburg. Abgerufen am 21. Juli 2025.</ref><ref name=":2" /><ref>Cannabis-Clubs Sachsen: bisher wurden 16 Anbauvereinigungen genehmigt. Abgerufen am 21. Juli 2025.</ref>

1. Club mit behördlicher Erlaubnis im Bundesland Genehmigungszeitpunkt
Niedersachsen 55 CSC Ganderkesee e. V.<ref name=":1" /> Juli 2024
Berlin 7 Green Leaf Society e. V.<ref>Erster Antrag einer Anbauvereinigungen zum gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis in Berlin genehmigt. 26. August 2024, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 5. Mai 2025; abgerufen am 21. Juli 2025.</ref> August 2024<ref>Kiffen in Berlin: Zweiter Cannabis-Anbauverein erhält Genehmigung. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 21. Juli 2025]).</ref>
Mecklenburg-Vorpommern 3 soChill Green CSC e. V.<ref>Christin Lachmann: "SoChill Green" in Greifswald: Erster Cannabis-Club in Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Abgerufen am 21. Juli 2025.</ref> August 2024
Rheinland-Pfalz 27 Anbaugemeinschaft SüdWest e. V.<ref name=":3">Rheinland-Pfalz: Erlaubnis erteilt – LSJV genehmigt den Betrieb der ersten Cannabis Anbauvereinigung in Rheinland-Pfalz. 30. August 2024, abgerufen am 21. Juli 2025.</ref> August 2024<ref name=":3" />
Nordrhein-Westfalen 83 Joints Venture e. V.<ref>Redaktion: Erster Cannabis-Club in NRW genehmigt: „Joints Venture“ aus Bielefeld darf mit Anbau beginnen. 30. September 2024, abgerufen am 21. Juli 2025.</ref> September 2024
Brandenburg 16 Green Social Club e. V.<ref>Cannabis in Cottbus: Erster Anbau-Verein in Brandenburg darf Saat jetzt legen. Abgerufen am 21. Juli 2025.</ref> Oktober 2024
Hamburg 13 High End Social Club e. V. Oktober 2024<ref>APOTHEKE ADHOC: Cannabis: Hamburgs 1. Anbauvereinigung. Abgerufen am 21. Juli 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Sachsen 16 CSC Görlitz e. V.<ref name=":4">Sachsens erster Cannabis-Club entsteht in Görlitz. 11. Oktober 2024, abgerufen am 21. Juli 2025.</ref> Oktober 2024<ref name=":4" />
Baden-Württemberg 23 Cannabis Club Südwest e. V.

CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e. V.<ref name=":5">Erste Erlaubnisse für Cannabis Social Clubs. 19. November 2024, abgerufen am 21. Juli 2025.</ref>

November 2024<ref name=":5" />
Bremen 2 Hanse High e. V.<ref>Bremen genehmigt erste Cannabis-Anbauvereinigung - Pressestelle des Senats. Abgerufen am 21. Juli 2025.</ref> November 2024
Hessen 11 Broccoli Buddies e. V.<ref name=":6">Schlitzer Cannabis-Verein bekommt als erster in Hessen Genehmigung. 14. Dezember 2024, abgerufen am 21. Juli 2025.</ref> Dezember 2024<ref name=":6" />
Thüringen 6 CSC Erfurt e. V.<ref name=":7">Eva Meer: Thüringen gibt das Hanf frei! Erfurter Kiffer im Glücks-Rausch. 20. November 2024, abgerufen am 21. Juli 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> November 2024<ref name=":7" />
Schleswig-Holstein 9 Anbauvereinigung Sorgenfrei e. V.<ref>Oliver Vogt: Erster in Schleswig-Holstein: Cannabis-Verein aus Bad Segeberg startet Anbau. 14. Juli 2025, abgerufen am 21. Juli 2025.</ref> Dezember 2024
Sachsen-Anhalt 14 Dein CSC e. V. Dezember 2024
Bayern 8 CSC Inntal Raublin e. V.

Exotic Kingdom CSC Fulda e. V. The Marihuana Club Kirchdorf e. V.<ref>Bayern genehmigt erstmals Cannabisclubs. Abgerufen am 21. Juli 2025.</ref>

April 2025<ref>"Wegen rechtlicher Zwänge": Bayern genehmigt drei Cannabisclubs. 24. April 2025, abgerufen am 21. Juli 2025.</ref>
Saarland 1 unbekannt August 2025<ref name=":8" />
Gesamt 294

Suchtpolitische Einschätzung

Das SuchtMagazin befasste sich in Ausgabe 2/2014 mit Safer-Use hinsichtlich Cannabis. Aus Perspektive der Schadensminderung biete dieser Ansatz die Möglichkeit zur Qualitätskontrolle des verkauften Cannabis und zur Verminderung des gesundheitlichen Schadenspotentials. Die Clubs hätten dabei neben der Informations- und Beratungsaufgabe auch eine soziale Kontrollfunktion. Dadurch könne den Anliegen der selektiven Prävention sowie der Früherkennung von problematischem Konsum entsprochen werden.<ref>Alexander Bücheli: Schadensminderung und Cannabis: Ist Safer Use möglich? In: SuchtMagazin. Band 40, Nr. 2. Infodrog/RADIX, 2014, ISSN 1422-2221, S. 47–51, doi:10.5169/seals-800097.</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references responsive />

pl:ENCOD#Cannabis Social Club