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Versicherungs-Zweckgesellschaft

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Versicherungs-Zweckgesellschaften sind Unternehmen, die versicherungstechnische Risiken von Versicherungsunternehmen übernehmen, selbst aber keine Versicherungsunternehmen sind. Das übernommene Risiko wird durch Ausgabe nachrangiger Schuldtitel – beispielsweise Katastrophenanleihen – abgesichert. Versicherungsunternehmen können auf diesem Weg Risiken auf den Kapitalmarkt transferieren (siehe auch Verbriefung) und so ihre Zeichnungskapazität erhöhen.

Versicherungs-Zweckgesellschaften sind eine spezielle Form der Eigenversicherer (englisch {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)). Während Eigenversicherer prinzipiell auch Risiken von Nicht-Versicherungsunternehmen direkt decken können, übernehmen Versicherungs-Zweckgesellschaften nur Risiken von Erst- und Rückversicherungsunternehmen.

Die Richtlinie 2005/68/EG (Rückversicherungs-Richtlinie)<ref>Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EGVorlage:Abrufdatum</ref> enthält in Art. 46 für die Mitgliedstaaten die Option, Versicherungs-Zweckgesellschaften zuzulassen. In Deutschland ist diese Art des Risikotransfers seit 2007 im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Versicherungs-Zweckgesellschaften unterliegen der Finanzaufsicht, die Anforderungen sind jedoch im Gegensatz zu Erst- und Rückversicherungsunternehmen deutlich vereinfacht.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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